Ratgeber

Frust in der AutowerkstattStreit um die Rechnung

01.11.2007, 07:50 Uhr

75 Millionen Mal pro Jahr wird ein Auto zur Reparatur gebracht. Schon zu Beginn des Werkstattbesuchs kann der Kunde dafür sorgen, dass es hinterher nicht zu Streitigkeiten über die Rechnung kommt.

Muss das Auto zur Reparatur, ist das ohnehin ärgerlich genug. Um die Prozedur nicht noch durch anschließende Unstimmigkeiten mit der Werkstatt bezüglich des Auftrags zu verlängern - und möglicherweise auch zu verteuern - sollte man als Kunde auf genaue Absprachen Wert legen.

Bereits bei der Auftragserteilung passieren Fehler, die nachher zu Streit führen können. Der häufigste Fehler besteht darin, als Kunde die Reparaturarbeiten vorher nicht genau mit der Werkstatt abzusprechen. "Das führe immer wieder zu Konflikten, nachdem die Reparatur bereits durchgeführt worden ist", sagt Rechtsanwalt Michael Schu. "Der Kunde behauptet, er hätte die Leistungen nicht in Auftrag gegeben, die die Werkstatt ausgeführt hat - und nun aber vergütet haben möchte."

Kostenvoranschlag einholen

Geht es nach den Empfehlungen der Fachverbände, so sollte vor der Reparatur der Wagen auf eine Bühne gefahren und gemeinsam von einem Werkstattmeister und dem Kunden inspiziert werden. So können beide den Service genau absprechen, damit unangenehme Überraschungen im Anschluss ausbleiben. Vor allem Verschleißteile lassen sich jetzt in Augenschein nehmen.

Rechtsanwalt Michael Schu hat einen weiteren Tipp: "Es ist ratsam, sich zunächst einen Kostenvoranschlag geben zu lassen." Die Werkstatt sucht dazu erst einmal die Schadensursache, bevor sie die Reparaturkosten ermittelt.

Höchstbetrag für Rechnung festlegen

Im Auftragsformular sollten dann alle Arbeiten möglichst detailliert notiert werden. Es ist sinnvoll, hier ein Kostenlimit festzulegen. Die Werkstatt darf dann höchstens bis zu diesem Rechnungsbetrag Reparaturen ausführen, ohne noch einmal mit dem Kunden Rücksprache zu halten. Denn oft treten bei der Inspektion Schäden zu Tage, die vorher nicht sichtbar waren - und deren Behebung für den Kunden teuer sein kann. Wer dafür sorgt, dass er auch während der Reparaturarbeiten telefonisch erreichbar ist, kann auch kurzfristig mit der Werkstatt Änderungen des Auftrags besprechen.

Falls Arbeiten dennoch ohne Absprache ausgeführt werden, findet man hinterher in der Regel dennoch eine Lösung, ist die Erfahrung von Michael Schu: "Meist verständigt man sich dahingehend, dass der Kunde die Materialkosten trägt, und im Gegenzug die Werkstatt auf die Begleichung der Einbaukosten verzichtet."

Doch auch, wenn alles korrekt abgelaufen ist, sollte sich der Kunde bei der Abholung seines Autos die beschädigten Teile zeigen lassen. Wer dies gleich bei der Auftragserteilung verlangt, hat nachher meist weniger Probleme, die Reparaturarbeiten nachzuvollziehen.

Neutrale Schiedsstelle schlichtet Streit

Sollte es dennoch zu Streit kommen, muss der Kunde nicht sofort den Gang zum Gericht antreten. Die Fachwerkstätten im Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeughandwerks (ZDK) bieten den Kunden zur Schlichtung eine Schiedsstelle an.

"Die Schiedsstelle ist ein Gremium, in dem beispielsweise die Innung einen Platz hat und der ADAC einen weiteren", erklärt Helmut Blümer vom ZDK. "Den Vorsitz führt grundsätzlich ein zum Richteramt befähigter Jurist. Die Neutralität ist da gewahrt." Damit die Schiedsstelle handeln kann, sollte der Kunde sie schriftlich und mit der betreffenden Rechnung über den Streitfall informieren. Die Schiedsstellen können dann ein Urteil fällen, das für die Betriebe bindend ist.