Ratgeber

Maximal 12 Wochenstunden Studieren und Jobben

Ein Nebenjob zum Studium sollte nach Ansicht von Experten nicht mehr als zwölf Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. "Das halten wir noch für machbar", sagt Walburga Wolters, Leiterin der Zentralen Studienberatung der Universität Köln. 20 Wochenstunden seien hingegen sehr viel und schwierig zu bewältigen. Mit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge seien die Anforderungen gestiegen. In vielen Seminaren herrsche Anwesenheitspflicht und im Studium müssten ständig Leistungsnachweise erbracht werden. "Dadurch haben Studierende weniger Möglichkeiten, nebenher zu jobben."

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch im Bundestag beschlossen, die staatliche Ausbildungsförderung im Jahr 2007 nicht zu erhöhen. Der maximale BAföG-Satz liegt derzeit bei 585 Euro im Monat. Geförderte Studenten bekommen im Schnitt rund 372 Euro. Laut Wolters arbeiten derzeit noch mehr als 50 Prozent aller Studierenden neben ihrem Studium -"aber das wird sich durch Bachelor und Master ändern."

Bei der Wahl eines Nebenjobs sollten Studierende nach Wolters' Empfehlung auf flexible Arbeitszeiten achten. Gut sei es, wenn der Studierende in Prüfungssituationen den Job aussetzen und die Stunden zu anderen Zeiten nachholen kann. Außerdem dürfe der Arbeitsplatz nicht zu weit entfernt liegen, da sonst lange Anfahrten eingerechnet werden müssen. "Ein Job als studentische Hilfskraft bietet sich an. Da sind Sie schon am Ort und müssen nicht irgendwo hinfahren."

Auch wenn bereits das Studium viel geistige Kraft erfordert, sollten Studierende nach Wolters' Ansicht einen qualifizierten und anspruchsvollen Job wählen: "Beim Pizza-Austragen können Sie nicht viel lernen". In einem qualifizierten Job hätten Studierende dagegen die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und könnten möglicherweise sogar das eine oder andere Praktikum ersetzen.

Mit der Umstellung der Studienabschlüsse auf Bachelor und Master werde davon ausgegangen, dass sich Studierende 45 Wochen im Jahr mit ihrem Studium befassen. Zwei oder drei Monate am Stück in der vorlesungsfreien Zeit zu arbeiten oder ein Praktikum zu absolvieren, sei dann nicht mehr möglich, so Wolters.

Quelle: ntv.de

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