Putenbrust aus Fleischbrei Täuschung an der Fleischtheke
14.07.2010, 16:27 UhrFleisch, das erst zerkleinert und dann wieder zusammengepresst wurde, darf nicht als Putenbrust verkauft werden. Das erscheint eigentlich plausibel, zwei Hersteller wollten es dennoch nicht einsehen und klagten vorm Verwaltungsgericht.

Unter Putenbrust stellt man sich gewachsenes Geflügelfleisch vor, keine Bulette.
(Foto: Jörg Klemme, Hamburg / pixelio.de)
Das Berliner Verwaltungsgericht hat Verbrauchertäuschung an den Fleischtheken von Supermärkten einen Riegel vorgeschoben. Zwei Hersteller waren der Überzeugung, dass sie Geflügelfleisch zerkleinern und wieder zusammenpressen dürfen, um es dann unter dem Etikett "Putenbrust-Fleischspieß" in den Handel zu bringen. Lebensmittelprüfer in Berlin hatten diese Praxis beanstandet und geklagt. Das Gericht wies die Klagen der Firmen gegen diese Beanstandungen als unbegründet zurück (Aktenzeichen VG 14 A 133.07, VG 14 K3.10, VG 14 K 4.10).
Ein Käufer verbinde mit dem Begriff "Putenbrust-Fleischspieß" gewachsenes Geflügelfleisch, das lediglich in Stücke geschnitten sei, hieß es im Urteil nach der mündlichen Verhandlung. Um den Käufer nicht in die Irre zu führen, müssten Produkte aus zerkleinertem Fleisch zum Beispiel "Putenbällchen am Spieß" heißen. Die Vorsitzende Richterin Renate Citron-Piorkowski bemängelte in ihrem Urteil auch die Zusatzangaben auf dem Etikett der Hersteller, weil man sie kaum erkennen könne.
Die Bezeichnung "Putenbrust-Fleischspieß" ist nach Ansicht des Gerichts für marinierten Fleischbrei irreführend - und damit eine Täuschung. Bei Fleischspießchen erwarte der Käufer "etwas zum Beißen und keine Bulette oder Chicken Nuggets", sagte die Richterin. Entscheidend bei der Bezeichnung auf dem Etikett sei die Erwartung des Verbrauchers - und nicht die Auffassung des Herstellers.
Quelle: ntv.de, dpa