Ratgeber

Falkner bekommt Chance Taubenschwärme sind Schädlinge

Vor allem in Großstädten können Tauben rechte Plagegeister sein.

Vor allem in Großstädten können Tauben rechte Plagegeister sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Sind Stadttauben Ungeziefer? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel meint, wenn sie in großen Mengen auftreten, schon. Ein Jäger kann nun möglicherweise doch seinen eigens gebauten Fangschlag einsetzen. Allerdings muss die Taubenplage amtlich bestätigt sein.

Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei aber nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nach der Verhandlung in Kassel.

Geklagt hatte ein Falkner aus dem südhessischen Villmar. Ein großes Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen. Selbst das Regierungspräsidium Darmstadt habe festgestellt, dass eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter vorliege. "Doch das Veterinäramt erlaubt mir nicht, den Auftrag auszuführen, die Tauben zu fangen und zu töten. Ich darf die Tauben lediglich fangen, muss sie dann später aber freilassen," sagte er vor Gericht.

Der Falkner bekam von den Richtern zwar keinen Freifahrtschein für das gewerbsmäßige Fangen und Töten der Vögel. Doch die Richter verpflichteten den zuständigen Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Vögel getötet werden dürfen.

In der ersten Instanz war dem Mann das Töten der Stadttauben verboten worden (Az: 4 K 1347/09.WI). Vom Züchter gekaufte Tauben darf er jedoch umbringen. Für seine Arbeit hatte der Mann extra einen Fangschlag entwickelt. Die getöteten Tiere wollte der Falkner dann an Greifvögel verfüttern.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen