Ratgeber

Unverbindliche Preisempfehlungen Trickserei in Online-Shops

Eine Ware wird zum Schnäppchen, wenn der Preis unter der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers liegt. Der Richtwert wird allerdings wertlos, wenn er falsch oder veraltet ist. Genau das war in einem Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber oft der Fall.

Rabatte sollten überprüft werden.

Rabatte sollten überprüft werden.

In einer Stichprobe war jede zweite überprüfte Angabe nicht nachvollziehbar. Zehn bekannte Online-Shops, die mit UVP-Angeboten auf Kundenfang gehen, hat sich die Verbraucherzentrale NRW angesehen, insgesamt verglichen die Tester 100 unverbindliche Preisempfehlungen mit den  Original-Angaben der Hersteller. Jede zweite hielt der Überprüfung nicht stand. So stimmten bei 28 Angeboten die Preisempfehlungen nicht mit den Hersteller-Daten überein. Die Abweichungen lagen zwischen einem und 80 Euro. Meist war dabei die UVP zu hoch, so dass der Nachlass größer erschien. Erstaunlicherweise untertrieben manche aber auch: Elf Angaben erhielten den Stempel "falsch", weil sie zu niedrig waren.


Frei erfundene UVP

Weitere 14 unverbindliche Preisempfehlungen fielen aus Altersgründen durch. So wurde ein Motorola Handy im Onlineshop HSE24 vom Hersteller seit über einem Jahr nicht mehr angeboten. Für ein Navigationsgerät beim Versender Baur wurde laut Hersteller nie eine UVP ausgerufen. Dabei ist die Rechtslage klar: Wenn es keine UVP gibt, darf auch nicht damit geworben werden. Ist eine Empfehlung nicht mehr gültig, etwa weil der Hersteller ein Produkt aus dem aktuellen Sortiment gestrichen hat, muss der Handel seiner UVP-Reklame das Wörtchen "ehemalige" voranstellen.

Die UVP sind manchmal schwer zu überprüfen: In der Stichprobe der Verbraucherzentrale ließen sich sieben Preise weder via Homepage noch per Anfrage bei den Herstellern verifizieren. So überraschen die Onlineshops von Plus, von Rossmann und Weltbild immer wieder mit TV- und Wunderprodukten, deren Produzenten im Ausland residieren. Einen Massage-Gürtel aus Übersee beispielsweise preist Weltbild für 19,99 Euro an und vergleicht mit einer UVP von 39,95 Euro. Bei Otto ist der Gürtel zehn Euro teurer, die UVP ist hier mit 49,99 Euro angegeben. Ob wenigstens ein Shop richtig liegt, bleibt offen.

Auch Amazon patzte


Ärger gab es bei allen Shops, selbst Branchenprimus Amazon leistete sich einen Fehler. Er verschwieg bei einem Dampfbügeleisen, dass eine "ehemalige" Preisempfehlung zum Kauf lockte. Je drei irreführende UVP-Angaben fanden sich bei MyToys und Rossmann, vier bei Neckermann. Alle anderen Onlineshops patzten fünfmal und mehr. Unrühmlicher Spitzenreiter war der Versender Baur, der bei acht von zehn UVP-Vergleichen versagte.

Unabhängig davon, ob ein UVP-Vergleich stimmt oder nicht: Nur weil ein Preis unter der UVP liegt, ist er noch lange nicht am günstigsten. Im Neckermann-Shop fanden die Tester beispielsweise einen LCD-TV, der 599 Euro kosten sollte, 200 Euro weniger als die UVP. Bei über 30 Konkurrenten im Internet gab es den Fernseher aber bis zu 80 Euro billiger.  

Quelle: ntv.de, ino

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