Ratgeber

Gutachten zur Zahlungspflicht Versicherung zahlt Kosten

Ein Versicherter kann nicht für ein Gutachten zur Kasse gebeten werden, dass seine Versicherung in Auftrag gegeben hat, um ihre Zahlungspflicht prüfen zu lassen.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Insbesondere fielen die Kosten auch nicht unter die Prozesskosten, wenn sich die Versicherung vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zahlungspflicht zur Wehr gesetzt habe. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn sie auf diese Weise einen Betrug nachweisen könne (Az.: 14 W 238/07).

Das Gericht lehnte es mit seiner Entscheidung ab, einem Versicherten die Kosten für ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten aufzubürden. Im konkreten Fall hatte die Versicherung nach einem Ölschaden Zweifel, ob sie überhaupt zur Regulierung des Schadens verpflichtet sei. Dazu holte sie ein Privatgutachten ein, das sie als Prozesskosten ersetzt haben wollte, nachdem sie sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zahlungspflicht gewehrt hatte.

Das OLG sah das jedoch anders. Auch ein erfolgreicher Prozessbeteiligter bleibe grundsätzlich auf den Kosten für Privatgutachten sitzen. Zu den Prozesskosten könnten grundsätzlich nur die Kosten für solche Gutachten zählen, die im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Beweisaufnahme anfielen.

Quelle: ntv.de

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