Auf Bäume achten Was hat es mit dem gelben Band auf sich?
22.09.2020, 19:11 Uhr
Was soll das?
(Foto: zehn-niedersachsen.de)
Verführerisch biegen sich derzeit die Äste der Obstbäume mit reifen Früchten am Wegesrand. Also einfach zulangen? Bitte nur, wenn das auch erlaubt ist. Was es grundsätzlich zu beachten gibt und wie in Niedersachsen gelbe Bänder helfen, lesen Sie hier.
Ob Äpfel, Pflaumen oder Birnen: Viele Obstsorten werden jetzt reif. Doch nicht alle werden für das Geschäft oder den eigenen Bedarf aufgegessen. Gut, dass ab heute bis zum 29. September die bundesweite Aktionswoche "Zu gut für die Tonne" startet. Denn Teil davon sind auch die gelben Bänder, die jetzt an private und gewerbliche Obstbaum-Besitzer zumindest in Niedersachsen verteilt werden.
Die Oldenburger Gesellschaft "Zehn" hat im Rahmen der Aktionswoche daher die gelben Bänder ins Leben gerufen. Wo eine gelbe Schleife zu finden ist, darf für den Eigenbedarf geerntet werden. Überall in Niedersachsen werden die Hinweise in den nächsten Tagen zu finden sein. Erstmals wird die Aktion von Bund und Ländern organisiert und soll so helfen, Lebensmittel vor der Tonne zu retten.
Pflücken verboten?
Doch was gilt für Obstbäume auf Privatgrundstücken oder aber solchen, die sonst wo am Wegesrand locken? Kurz und knapp: Die Früchte gehören demjenigen, dessen Baum oder Strauch diese trägt. Dies gilt auch für jenen Ertrag, der sich auf überhängenden Zweigen nicht auf dem Grundstück des Eigentümers befindet. Wer dennoch zugreifen möchte, kommt um die Erlaubnis des Nachbarn nicht herum. Möchte dieser nichts abgeben, ist man aber dazu berechtigt, mit einem Pflücker aus dem Luftraum des fremden Grundstücks zu ernten. Es ist dem Eigentümer jedoch nicht gestattet, zum Ernten das fremde Grundstück ohne Erlaubnis zu betreten.
Früchte, die nicht geerntet werden und so als Fallobst auf fremden Rasen landen, werden dann allerdings zum Eigentum dessen, welchem der "Landeplatz" gehört. Verschmäht dieser aber die Gaben der Natur, kann er von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser das fremde Grundstück davon befreit. Zumindest dann, wenn das Fallobst das Grundstück ortsunüblich und wesentlich beeinträchtigt. Eine Handvoll Früchte sind hingegen zu tolerieren und müssen selbst entsorgt werden – oder eben auch nicht.
Wer hingegen Appetit auf frisches Obst und Beeren hat und wie beschrieben beim Nachbarn leer ausgeht und deshalb meint, sich am Wegesrand bedienen zu können, irrt. Auch hier gilt: Die Früchte gehören demjenigen, dem das Grundstück gehört, auf dem die entsprechenden Bäume oder Sträucher wachsen. Wer einfach zugreift, ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen, begeht streng genommen Diebstahl. Ob dieser tatsächlich eine Strafe nach sich zieht, dürfte aber nicht unwesentlich davon abhängen, in welchen Mengen die verbotenen Früchte geklaut wurden.
Wer ganz legal ernten möchte, findet auch auf der Seite Mundraub.org Orte, bei denen er beherzt zulangen darf - garantiert, ohne Ärger mit dem Nachbarn zu bekommen.
Quelle: ntv.de, awi