Ratgeber

Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen müssen

Wenn Ehepaare sich scheiden lassen, werden vor Gericht die Unterhaltsansprüche zwischen den Partnern geregelt. Kinder haben immer Anspruch auf Unterhalt. Weniger bekannt ist, dass auch Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern oder gar Großeltern verpflichtet sein können.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Deutschen werden immer älter. Das hat Konsequenzen nicht nur für das Sozialsystem. Viele Jüngere bekommen dies heute schon finanziell zu spüren. Wenn die Mutter oder der Vater in ein Altenheim oder gar Pflegeheim umzieht, reicht oft die Rente nicht mehr aus.

In einem Seniorenheim der Arbeiterwohlfahr (AWO) im Kölner Stadtteil Ehrenfeld kann rund die Hälfte der 179 Heimbewohner die Kosten nicht mehr aus eigener Kraft tragen. Die Kinder werden zur Kasse gebeten. "Es ist in der letzten Zeit schon deutlich geworden, dass mehr Angehörige zuzahlen müssen. Das merken wir, weil viele Angehörige mehr darauf achten, was von uns für den persönlichen Bedarf ausgegeben wird", so Elisabeth Römisch, Leiterin eines AWO-Altenheims.

Rechtsanwälte für Familienrecht spüren ebenfalls diese Entwicklung. Immer mehr Mandanten suchen Rat und Hilfe, denn die Unterhaltsberechung ist kompliziert. "Grundsätzlich haften Verwandte in gerader Linie. Das sind Kinder und gegebenenfalls auch Enkelkinder", erklärt Rechtsanwältin Silke Recksiek. "Verwandte der Seitenlinie, wie zum Beispiel Geschwister, haften nicht."

Geld der Pflegekasse reicht nicht

Wer zum Pflegefall wird, ist kaum noch in der Lage die Kosten alleine zu tragen. 3600 Euro werden im Falle der höchsten Pflegestufe 3 im AWO-Altenheim im Monat fällig. Nur die Hälfte zahlt die Pflegekasse.

Ein Beispiel zur Orientierung: Ein Paar hat ein Nettoeinkommen von monatlich 4000 Euro. Er ist Alleinverdiener, sie haben keine Kinder. Abzuziehen ist ein Freibetrag von 2450 Euro. Es verbleiben 1550. Die Hälfte hier von, also 775 Euro wären maximal als Unterhalt fällig. Doch es gibt Einschränkungen. So wird man nicht gezwungen, das selbst genutzte Haus zu verkaufen. Auch die Kreditkosten für diese Immobilie kann man mindernd ansetzen.

Luxus wird nicht toleriert

Wer ein ausschweifendes Leben führt, hat dagegen Pech gehabt. Zwar urteilte der Bundesgerichtshof, die Kinder müssten für den Unterhalt nicht ihren Lebensstandard einschränken. Doch ausdrücklich ausgenommen davon ist Luxus. Wer also zum Beispiel eine Zweitwohnung als reine Ferienwohnung unterhält, muss diese in der Regel für die Unterhaltszahlungen verkaufen.

Nur unter einer Bedingung müssen Kinder keinen Unterhalt für ihre Eltern leisten. "Der Bundesgerichtshof hat eine Verwirkung in einem Fall angenommen, wo eine Mutter ihr damals eineinhalbjähriges Kind in die Erziehung und Betreuung der Großeltern gegeben und sich nicht um das Kind gekümmert hat. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Inanspruchnahme des Kindes nicht zu tolerieren ist", erläutert Recksiek. In diesem Fall muss der Steuerzahler, also die Allgemeinheit, für die Unterhaltskosten der Pflegebedürftigen aufkommen.

Quelle: ntv.de, akl/n-tv

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