Aussage gegen Aussage Wer haftet nach Autounfall?
23.07.2012, 15:18 UhrWas tun, wenn sich bei einem Unfall keine Zeugen finden und auch die Spurenlage nicht aussagekräftig ist? Sofern sich nicht einer der Unfallbeteiligten zu seiner Schuld bekennt, gibt es nur eine Lösung: Der Schaden wird auf beide Schultern gleichmäßig verteilt.
Wenn sich ein Verkehrsunfall zwischen zwei Autos nicht aufklären lässt, dann wird der Schaden 50:50 unter den Beteiligten aufgeteilt, entschied das Amtsgericht München. Schließlich gehe von beiden Autos eine gleichwertige Betriebsgefahr aus, begründeten die Richter das Urteil.
In verhandelten Fall war auf der linken Seite einer vierspurigen Straße ein Porsche unterwegs, rechts von ihm ein Mercedes in die gleiche Richtung, als es zur Kollision der Fahrzeuge kam. Dabei wurde unter anderem die Beifahrertür des Porsches leicht eingedellt. Insgesamt entstand an dem Wagen ein Schaden von fast 3.300 Euro. Deses Geld wollte die Eigentümerin des Fahrzeugs ersetzt haben. Schließlich sei der Mercedesfahrer plötzlich ohne zu blinken nach links gezogen. Dem widersprach dieser aber heftig. Im Gegenteil, der Porschefahrer habe ihn links überholt und sei dann einfach nach rechts auf seine Fahrbahn gefahren.
Die Besitzerin des Porsches erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht. Das sprach ihr allerdings nur die Hälfte des eingeklagten Schadenersatzbetrages zu. Auch nach Durchführung einer Beweisaufnahme, insbesondere nach Einholung eines Sachverständigengutachtens sei der genaue Unfallhergang nicht aufklärbar. Beide Versionen seien denkbar. Es spreche auch kein erster Anschein gegen den angeblichen "Fahrstreifenwechsler", schließlich stehe nicht fest, welches der beiden Autos den Fahrstreifen gewechselt habe. Damit haften beide Unfallbeteiligten mit 50 Prozent, entsprechend der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge.
Quelle: ntv.de, ino