Schließfächer ausgeräumt Wer nicht versichert ist, geht leer aus
14.01.2014, 17:56 UhrEin Jahr nach dem spektakulären Tunnelraub von Berlin ist der Frust bei den betroffenen Bankkunden groß: Viele von ihnen haben keinen Cent Entschädigung für die gestohlenen Wertsachen bekommen. Dafür gebe es "keine Grundlage", sagt die Bank. Und damit hat sie womöglich recht.
Werte, die man lieber nicht zu Hause aufbewahrt, legt ma n ins Bankschließfach. Absolute Sicherheit gibt es aber auch dort nicht, das mussten vor einem Jahr auf schmerzhafte Weise Kunden der Berliner Volksbank feststellen. Am 14. Januar 2013 drangen Bankräuber durch einen 45 Meter langen Tunnel bis in den Tresorraum der Steglitzer Filiale vor, plünderten knapp 300 Schließfächer und legten anschließend ein Feuer. Die Bilanz des filmreifen Coups: 10 Millionen Euro Beute in Form von Bargeld, Goldbarren, Goldmünzen und Schmuck und 3229 Stücke, die von den Tätern zurückgelassen wurden. Sie wurden durch den Brand zum Teil schwer beschädigt, 1480 von ihnen konnten bis heute nicht ihren Besitzern zugeordnet werden.
Die Betroffenen sind frustriert. Heute haben sie am Ort des Geschehens demonstriert und mit Trillerpfeifen ihrem Ärger Luft gemacht. Sie stören sich nicht nur an der zögerlichen Informationspolitik der Bank, die keine vollständige Liste der aufgefundenen Gegenstände veröffentlicht. Sie fordern auch Geld zurück, denn bislang sind nur 57 der 294 Schließfachbesitzer voll entschädigt worden. Das sind diejenigen, die ihre Fächer versichert hatten. Andere hatten zum Tatzeitpunkt nichts deponiert oder hatten Glück und bekamen ihre Sachen zurück. Rund 180 Kunden haben dagegen mehr oder weniger hohe Werte verloren und dafür keinen Cent Entschädigung von der Bank bekommen. "Dafür gibt es keine Grundlage, so hart das klingen mag", sagt Bank-Sprecherin Nancy Mönch.
Allenfalls Minimalschutz inklusive
Damit hat sie wohl Recht: Der Inhalt eines Schließfachs ist standardmäßig nicht versichert. Das ist nicht nur bei der Berliner Volksbank so, sondern auch bei vielen anderen Banken. Manche bieten für den Mietpreis einen gewissen Grundschutz. Will man umfassende Sicherheit, muss man dies aber normalerweise gesondert vereinbaren. In der Regel bucht man den Schließfachschutz direkt bei der Bank, die Jahresgebühren liegen etwa bei einem Prozent der Versicherungssumme. Unabhängig davon bieten einige Versicherer sogenannte Tresorinhaltspolicen an, die richten sich aber meist an gewerbliche Kunden.
Wenn man eine gute Hausratpolice hat, erübrigt sich die Frage nach dem gesonderten Versicherungsschutz womöglich. Leistungsstarke Hausrattarife decken oft auch Schließfächer ab – im Zweifel in den Vertragsbedingungen unter dem Stichwort "Außenversicherung" nachsehen. Wer hohe Werte bei der Bank lagert, kommt mit dem Hausratschutz aber wahrscheinlich nicht aus, denn die Entschädigungssummen sind begrenzt. Dann kann eine Schließfachversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Im Schadensfall haftet die Spezialpolice dann auch vorrangig.
Schließfachversicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn Bargeld aus dem Tresor verschwindet, Hausratversicherungen allenfalls sehr begrenzt. Größere Summen sollte man deshalb trotz Versicherungsschutz nicht im Schließfach lagern.
Egal ob Hausrat oder Schließfachversicherung: Beide decken nicht nur Einbruch oder Raub ab, sondern auch sonstige Schäden, etwa durch Überschwemmungen oder Feuer. Schwierig ist es gegebenenfalls nachzuweisen, was eigentlich weggekommen ist. Den Inhalt eines Schließfachs kennt nur der Besitzer, nicht die Bank. Wenn vorhanden, sollte man deshalb Kaufbelege aufbewahren oder wenigstens Bilder der deponierten Wertsachen machen. Sinnvoll kann es auch sein, bei der Einlagerung einen glaubwürdigen Zeugen mitzunehmen – sofern man den Schließfachinhalt denn einem Dritten zeigen will.
Fahrlässigkeit bei der Bank?
Den Kunden der betroffenen Steglitzer Volksbank nützen solche Erkenntnisse im Nachhinein wenig. Ein Hoffnungsschimmer bleibt ihnen aber: Lässt sich ein Verschulden der Bank nachweisen, muss diese am Ende vielleicht doch noch haften. Der Berliner Rechtsanwalt Michael Plassmann vertritt zahlreiche Geschädigte und ist der Auffassung, dass die Bank den Raub hätte abwenden oder zumindest erschweren können. So habe es zwei Tage vor dem Einbruch eine Alarmmeldung im Tresorraumgegeben, der nicht nachgegangen wurde. Außerdem habe der im Bankenbereich übliche Durchbruchschutz gefehlt. Die Volksbank will sich dazu unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Unterdessen sieht man bei der Polizei wenig Chancen, den Fall noch aufzuklären: "Die Aussichten, die Täter noch zu finden, sind sehr gering", bilanziert Polizeisprecher Thomas Neuendorf. "Es gibt nicht mehr viele Möglichkeiten."
Quelle: ntv.de