Ratgeber

Unterschiedliche Regelungen Wie man Räder für Flüge verpackt

Falträder kann man zum Teil sogar als normales Gepäck mitnehmen - in einem speziellen Koffer.

Falträder kann man zum Teil sogar als normales Gepäck mitnehmen - in einem speziellen Koffer.

Wer sein Fahrrad mit dem Flugzeug transportieren will, sollte es gut verpacken. Der Pressedienst Fahrrad rät, die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft zu lesen. Für die Verpackungsart gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei der passenden Verpackung kommt es auf den Fahrradtyp an.

Trekkingräder: Für herkömmliche Trekkingräder empfehlen die Experten eine Teilverpackung. Dazu werden der Lenker in die Fahrtrichtung gedreht, die Pedale abmontiert, die Rahmenrohre gepolstert und eine Pappverkleidung übergestülpt, so dass das Fahrrad beim Verladen gerollt werden kann.

Rennräder: Moderne Rennräder reagieren empfindlich auf Schläge und Druck. Deshalb sollten sie komplett verpackt werden. Hierzu werden Räder, Lenker und Pedale abmontiert und in einem Radtransportkoffer verpackt.

Mountainbike: Auch Mountainbikes werden am besten komplett verpackt. Die Experten empfehlen hierfür Hartschalenkoffer mit guter Polsterung. Am empfindlichsten sind bei Mountainbikes meist die Federelemente, die mit bis zu 15 bar Luftdruck betrieben werden. Laut Lufthansa müssen diese Teile jedoch nicht entlüftet werden.

Tandem: Wer mit dem Tandem auf eine Flugreise geht, muss sich auf besondere Beförderungsentgelte einstellen. Denn die Mehrsitzer haben meist Überlänge. Ausnahme sind Tandems mit speziellen Kupplungen, mit deren Hilfe sie sich zerlegen und in Transportkoffern verstauen lassen.

Faltrad: Einzelne Hersteller haben auch für Falträder Koffer entwickelt. Diese werden teilweise als normales Gepäck anerkannt. Das spart den Aufpreis für den Radtransport.

E-Bike: Die Lithium-Ionen-Akkus, mit denen E-Bikes betrieben werden, gelten als Gefahrgut. Die meisten Fluglinien verweigern die Mitnahme oder verlangen spezielle Verpackungen. Zudem überschreiten E-Bikes häufig die Gewichtslimits.

Quelle: ntv.de, dpa

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