Ratgeber

Heil- und KostenplanZahnarzt darf nichts berechnen

23.07.2008, 11:32 Uhr

Ob Brücke, Krone oder Implantat - bevor der Zahnarzt den Bohrer zückt, muss er einen Heil- und Kostenplan aufstellen und die Behandlung von der Krankenkasse und vom Patienten absegnen lassen.

Ob Brücke, Krone oder Implantat - bevor der Zahnarzt den Bohrer zückt, muss er einen Heil- und Kostenplan aufstellen und die Behandlung von der Krankenkasse und vom Patienten absegnen lassen. Dieser Behandlungsplan ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, auch wenn der Patient den Therapievorschlag ablehnt. "Das für den Arzt zwar ärgerlich, weil er großen Aufwand hatte. Aber Geld darf er auch dann nicht verlangen", erklärte Reiner Kern von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Gleiches gilt für Kostenvoranschläge, die im Normalfall nicht bei der Kasse eingereicht werden - zum Beispiel wenn der Patient ein Keramik-Inlay statt eine von der Kasse bezahlte Amalgam-Füllung wünscht. "Mit dem Voranschlag hat der Patient im Voraus weitgehend Klarheit über die Kosten der Therapie", so der Experte. Den Kostenvoranschlag sollte ein Zahnarzt nach bestem Wissen und Gewissen erstellen. Doch während ein Handwerker seine Kalkulation höchstens um 20 Prozent überschreiten darf, gibt es beim Arzt keine Regel über den höchsten Aufschlag. Weicht die Endrechnung stark von der vorangegangenen Schätzung ab, sollte sich der Patient dies allerdings vom Arzt erläutern lassen, rät Kern.

Übersicht über Alternativen

Heil- und Kostenpläne, wie sie etwa für Zahnersatz oder eine umfangreiche Zahnfleischbehandlung erstellt werden, haben ein standardisiertes Aussehen: Sie müssen den zahnmedizinischen Befund sowie die zu erwartenden Zuschüsse der Krankenkasse enthalten. Gleichzeitig wird der Patient über die voraussichtlichen Gesamtkosten der geplanten Behandlung informiert. Zum Vergleich erhält er in einem Beiblatt noch eine Aufstellung der Kosten und des Eigenanteils bei Beschränkung auf die Regelversorgung.

Kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Zahnarzt, helfen die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen, die es in jedem Bundesland gibt. Sie werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder den Landeszahnärztekammern betrieben, mancherorts auch zusammen.

Wer sich die zweite Meinung eines Zahnarztes zum Thema Zahnersatz einholen will, findet Hilfe unter www.zahnarzt-zweitmeinung.de. Der Vorteil: Die Mediziner, die dort ihre Meinung äußern, dürfen den betreffenden Patienten mindestens zwei Jahre nicht selbst behandeln. "Das heißt, sie haben keine wirtschaftlichen Interessen und sind in ihrer Beratung ökonomisch neutral", sagt Kern.