Rheinland-Pfalz & Saarland Was Steuerzahler beachten müssen
12.09.2025, 14:15 Uhr
(Foto: Fabian Sommer/dpa)
Künftig müssen Überweisungsempfänger und IBAN zusammenpassen: Eine Änderung, die Konsequenzen hat für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz.
Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Steuerzahler in Rheinland-Pfalz müssen künftig den exakten Empfänger bei Überweisungen an das Finanzamt angeben. Wie das Landesamt für Steuern mitteilte, muss dieser "Finanzamt Idar-Oberstein" lauten. Andere Empfängernamen könnten für Verzögerungen oder Fehlüberweisungen sorgen.
Hintergrund ist, dass Banken ab dem 5. Oktober bei Überweisungen innerhalb der EU prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.
Quelle: dpa