Reise

Ferienhaus-Anzahlung 30 Prozent des Preises

Die Anzahlung für ein Ferienhaus sollte maximal 30 Prozent des Gesamtpreises betragen. Darauf weist der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) im baden-württembergischen Eislingen hin.

Diesen begleichen Urlauber möglichst erst, wenn sie vom Veranstalter den Original-Sicherungsschein erhalten haben oder wenn sie bei Privathäusern die exakte Adresse des Vermieters kennen. Der VDFA warnt vor unseriösen Anbietern im Internet. Vorsicht sei insbesondere bei Portalen geboten, in die jeder sein Ferienhaus selbst einstellen kann. Derzeit ermittle die Polizei gegen windige Anbieter in Spanien.

Bei der Auswahl eines Hauses sollten Urlauber darauf achten, dass dessen Adresse und alle Kontaktdaten des Anbieters angegeben sind. Vorsicht ist nach VDFA-Angaben geboten, wenn nur eine Handy-Nummer oder eine E-Mail-Adresse genannt wird. Wird bei ausländischen Anbietern gebucht, gelte das Recht des jeweiligen Landes. Reklamationen könnten dann unter Umständen schwierig werden.

Wer im Netz ein Feriendomizil gebucht und den gesamten Reisepreis überwiesen hat, aber seitdem keinen Kontakt mehr zum Anbieter herstellen kann, sollte sich bei der Kripo Unna (Telefon: 02303/921 42 32) oder bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Auch der Ferienhausverband nimmt Meldungen entgegen (Telefon: 07161/82 10 10).

Quelle: ntv.de

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