Reise

Ausschreitungen in Athen Wer kostenlos stornieren darf

Die Bilder von den Unruhen in Athen veranlassen viele Griechenland-Urlauber zu der Frage, ob die Reise überhaupt angetreten werden sollte. Allerdings haben nur wenige Touristen einen Anspruch darauf, eine Reise wieder abzusagen oder umzubuchen.

Aufgrund der gewalttätigen Proteste in Athen erwägt der eine oder andere Urlauber derzeit, die Reise dorthin zu stornieren.

Aufgrund der gewalttätigen Proteste in Athen erwägt der eine oder andere Urlauber derzeit, die Reise dorthin zu stornieren.

Die Bilder von den Ausschreitungen in Athen haben bei vielen Griechenland-Urlaubern Fragen aufgeworfen. Sollten Reisen nach Griechenland lieber gar nicht angetreten werden? Immerhin sind am Mittwoch (5. Mai) drei Menschen ums Leben gekommen, als während der Proteste gegen den Sparkurs der griechischen Regierung ein Bankgebäude angezündet wurde. Einen Anspruch darauf, eine bereits gebuchte Reise wieder abzusagen oder umzubuchen, haben allerdings nur wenige Touristen.

"Bürgerkriegsähnliche Zustände"

Wegen der "bürgerkriegsähnlichen Zustände" in der griechischen Hauptstadt bestehe für Athen-Urlauber momentan ein außerordentliches Kündigungsrecht, erklärte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dies gelte allerdings nur für Touren, die über Reiseveranstalter gebucht wurden, ausschließlich in den Großraum Athen führen und in Kürze beginnen. Sobald sich die Lage wieder beruhigt hat, entfalle die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wieder, erläuterte Degott.

Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) halten sich im Moment "mehrere zehntausend" Veranstaltergäste in Griechenland auf, die meisten von ihnen auf den Inseln. Der Großraum Athen sei dagegen für weniger als ein Prozent das Ziel. Die TUI hat laut Sprecher Mario Köpers in Hannover "täglich etwa ein Dutzend Gäste" in der Hauptstadt. Wenn von ihnen nun jemand umbuchen oder absagen möchte, werde "im Sinne des Kunden eine Lösung gefunden".

Bogen um Gefahrenzonen

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ihren Stornostaffeln aber weiter. Die Reiseleiter in Athen seien angehalten, einen Bogen um Gefahrenzonen zu machen und Ausflüge je nach Lage von sich aus abzusagen. Auch der Anbieter Studiosus in München teilte mit, seine Besichtigungsprogramme würden jetzt der Lage entsprechend angepasst.

Der Protest gegen die Sparpläne der Regierung entluden sich in gewalttätigen Ausschreitungen.

Der Protest gegen die Sparpläne der Regierung entluden sich in gewalttätigen Ausschreitungen.

(Foto: AP)

Das Auswärtige Amt in Berlin empfiehlt Urlaubern, "sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage zu unterrichten und Demonstrationen weiträumig zu meiden". Urlaubsziele seien derzeit nicht betroffen, heißt es im aktualisierten Sicherheitshinweis des Ministeriums zu Griechenland.

Individualreisende im Nachteil

Für Reiseziele außerhalb der Hauptstadt bestehe damit kein Recht auf einen Rücktritt, erklärte Degott. Auch seien Individualreisende mit einer Athen-Buchung in einer schlechteren Situation als die Veranstaltergäste: Sie könnten beim Versuch einer Stornierung nur darauf hoffen, dass sich zum Beispiel der Hotelier kulant verhält.

Vom Generalstreik betroffene Pauschalurlauber dürfen dagegen von ihrem Veranstalter Geld zurückfordern: Wenn zum Beispiel Kellner oder Busfahrer gestreikt haben und Fähren nicht gefahren sind, sei das ein Grund für eine Reisepreisminderung, erklärte Degott. Veranstaltergäste könnten außerdem "Selbstabhilfekosten" geltend machen - zum Beispiel, wenn das mitgebuchte Essen im Hotel wegen des Streiks ausgefallen ist und stattdessen ein Restaurant besucht wurde. Wichtig sei dann aber, eine Quittung über die "Selbstabhilfekosten" vorlegen oder dem Veranstalter einen Zeugen nennen zu können.

Quelle: ntv.de, dpa

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