Rücktritt von der Reise Wann die Versicherung zahlt
04.08.2009, 07:58 UhrEs gibt viele Gründe, aus denen Urlauber eine Reise nicht antreten können. Wer deswegen eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen hat, kann aber nicht in jedem Fall auf die Erstattung des Reisepreises hoffen.

Bei schwerer Erkrankung ist die Zahlung keine Frage, aber bei anderen Rücktrittsgründen ist es schon komplizierter.
Es gebe "übliche" Leistungen und solche, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind, sagte Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Üblich sei die Zahlung der Stornokosten bei schwerer Erkrankung oder Tod des Versicherungsnehmers sowie naher Angehöriger wie Partner, Eltern oder Kinder.
Anbieter genau aussuchen
"Bisweilen zählen auch Oma und Opa dazu - das müssen Versicherte aber in den Vertragsbedingungen prüfen", sagte Boss. Auch ein folgenschwerer Einbruch oder ein Brand in Haus oder Wohnung zählen zum Grundschutz, ebenso Unverträglichkeitsreaktionen auf Impfstoffe. Ernsthafte Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder ernste gesundheitliche Folgen eines Unfalls seien ebenfalls versichert. Wer weitere Gründe versichert wissen will, muss sich seinen Anbieter genau aussuchen.
Nur manche Policen decken zum Beispiel den Fall ab, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, weil jemand in den Wehr- oder Zivildienst einberufen wird. Auch wer das Examen nicht besteht und deshalb eine Wiederholungsprüfung absolvieren muss, kann nicht bei jedem Anbieter auf Leistung hoffen. Wer ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt und in der Probezeit keinen Urlaub bekommt, erhält ebenso wenig von jedem Unternehmen die Kosten zurück. Dasselbe gilt für den Verlust des Arbeitsplatzes. Boss empfiehlt, die individuell wichtigen Punkte zu versichern und bei anderen zu sparen: Wer sein Studium längst hinter sich hat, braucht Wiederholungsprüfungen nicht mehr zu fürchten.
Kein einheitlicher Leistungskatalog
Weil es keinen einheitlichen Leistungskatalog gibt, empfiehlt Boss, das Produktinformationsblatt - die Kurzfassung der versicherten Gründe - zu lesen. Auf diesem Weg lassen sich mehrere Angebote vergleichen, ohne dass 20 Seiten Versicherungsbedingungen durchzuarbeiten sind. Hilfreich seien auch die Marktvergleiche zum Beispiel der Stiftung Warentest in Berlin. Den jüngsten Vergleich zum Thema Reiserücktrittskostenversicherung liefert die Ausgabe 11/2008 der Zeitschrift "Finanztest".
Quelle: ntv.de, dpa