Sport

Debatte um FIFA-Transfersystem DFL betont gelassen

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat mit Gelassenheit auf Berichte über eine Aufweichung des Transfersystems des Weltfußballverbands FIFA reagiert und auf das deutsche Arbeitsrecht verwiesen. In Medienberichten war zuvor die Gültigkeit langfristiger Verträge auch in der deutschen Bundesliga in Frage gestellt worden. Laut Fachmagazin "kicker" sind Verträge mit einer Laufzeit von über drei Jahren im Grunde schon seit 2005 nichts mehr wert. "Sport-Bild" hatte berichtet, dass viele Top-Spieler schon vor Ablauf ihrer Verträge ins Ausland wechseln dürften.

Der DFL-Geschäftsführer für den Spielbetrieb, Holger Hieronymus, sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir haben die Rechtsauffassung, dass nationales Arbeitsrecht zu berücksichtigen ist. Da gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit." Ohne Recht auf ordentliche Kündigung könne ein Arbeitsvertrag bis auf fünf Jahre befristet werden. Wenn ein Spieler außerhalb dieser Schutzzeit kündige, müssten die Arbeitsgerichte angerufen werden. Aus Sicht der DFL würde es keine internationale Freigabe geben, solange ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig sei.

"Legalisierter Vertragsbruch"

Als Präzedenzfall hatte die "Sport Bild" den Wechsel des Schotten Andy Webster von Heart of Midlothian zum englischen Premier-League-Club Wigan Athletic im Sommer 2006 bezeichnet. Der 24-Jährige berief sich auf Artikel 17 des FIFA-Statuts, wonach ein Spieler nach drei Jahren Vertragslaufzeit gehen kann, egal wie lange sein Vertrag noch gültig ist - allerdings nur ins Ausland. Nach den FIFA-Bestimmungen unterliegt ein Spieler, der bei Abschluss eines Vertrages über vier oder fünf Jahre jünger als 28 Jahre alt war, einer Schutzzeit von drei Jahren - Spieler über 28 einer Schutzzeit von zwei Jahren.

Der "kicker" schrieb vom "legalisierten Vertragsbruch" und nannte als Beispiel Nationalstürmer Miroslav Klose von Werder Bremen. Wenn Klose, der per 1. Juli 2004 in Bremen einen Vierjahresvertrag abgeschlossen hatte, in diesem Sommer zu einem ausländischen Club wechselt, dürfte die Ablösesumme kaum mehr als drei Millionen Euro betragen.

"EU-und FIFA-Recht sind in diesem Punkt anders gelagert als das deutsche Arbeitsrecht. Sinn dieser Regelung ist es, dass sportlich unzufriedenen Spielern ein Wechsel erleichtert wird", sagte Werder-Sportdirektor Klaus Allofs dem "kicker". Der ehemalige Nationalspieler betonte, dass die Regelung bei den laufenden Vertragsgesprächen mit Klose "nicht thematisiert" worden sei.

Die EU hatte schon früher dem Fußball mit dem Verbot langfristiger Arbeitsverträge gedroht. Laut "kicker" hatte auch die internationale Spielergewerkschaft (FIFPro) Druck gemacht, nachdem der ehemalige EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti schon im März 2001 das von der FIFA beschlossene Transfersystem nur unter der Bedingung genehmigt hatte, dass in den folgenden Jahren Anpassungen vorgenommen werden.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen