Keine Förderung mehr nach Sperre Die Bundespolizei ruft Pechstein
07.02.2011, 14:55 UhrDas Bundesinnenministerium nimmt Eisschnellläuferin Claudia Pechstein nach Ablauf ihrer Dopingsperre nicht wieder in die Sportförderung auf und schließt eine Vorzugsbehandlung aus. Die 38-jährige Bundespolizistin kann ihre Sportkarriere nun nur noch in Teilzeit fortsetzen.
Claudia Pechstein verliert auch nach Ablauf ihrer Zweijahressperre am Dienstag ihre Unterstützung durch die Sportfördergruppe der Bundespolizei. Darüber informierte Staatssekretär Christoph Bergner vom Bundesinnenministerium am Montag in Berlin. Sie müsse weiter ihren Dienst als Vollzugsbeamte der Bundespolizei leisten, sagte Bergner.
"Ziel der Spitzenförderung der Bundespolizei ist es, die Sportlerinnen und Sportler insbesondere auch auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen vorzubereiten. Dieses Ziel kann mit einer Förderung Frau Pechsteins nicht mehr erreicht werden", hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums: "Spitzensportförderung der Bundespolizei dient vor allen Dingen der Förderung junger Talente."
Nach Ablauf ihrer umstrittenen Zweijahressperre wegen überhöhter Blutwerte, während der sie bereits ohne Förderung auskommen musste, wird die 38-jährige Pechstein erstmals am kommenden Samstag in Erfurt wieder einen Wettkampf bestreiten. Wann sie wieder zum Dienst antreten muss, teilte das Innenministerium nicht mit.
Durch einen Arzt der Bundespolizei war Pechstein nach einem Nervenzusammenbruch im September krankgeschrieben worden, hatte aber "als Therapie" weiter trainiert. Ihre Abwesenheit vom Dienst durch Wechsel von Krankschreibungen und Urlaubsanträgen hatte Minister Thomas de Maiziere schon vor Monaten als "nicht stilbildend" gerügt und ihr den Abschied vom Sport nahegelegt: "Ich sage es mal so: Eine krankgeschriebene Beamtin hat alles zu tun, ihre Dienstfähigkeit wieder herzustellen." Den Zusammenbruch hatte sie erlitten, nachdem die Bundespolizei ihr keinen "Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge" gewährt hatte.
Option: Teilzeit-Sportlerin
Wie Bergner erläuterte, steht es Pechstein nun frei über ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis weiter dem Leistungssport nachzugehen. "Sie wird aber keinesfalls anders behandelt als alle anderen Vollzugsbeamten der Bundespolizei", sagte der Staatssekretär.
Das Ministerium sieht sich in voller Übereinstimmung mit den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada. "Auch uns haben in jüngster Zeit gutachterliche Stellungnahmen erreicht, die das Urteil des Cas als Unrechtsurteil darstellen. Aber das kann von uns nicht bewertet werden. Wir können nicht die strikte Einhaltung der Wada-Regeln fordern und gleichzeitig Urteile der höchsten Sportgerichts-Instanz infrage stellen", sagte Christoph Bergner.
Quelle: ntv.de, dpa/sid