Sport

Diskriminierung nachgewiesen Gerichtshof gibt Semenya im Testosteron-Streit recht

Semenya durfte zuletzt aufgrund der Regeln nur über längere Distanzen starten.

Semenya durfte zuletzt aufgrund der Regeln nur über längere Distanzen starten.

(Foto: dpa)

Lauf-Olympiasiegerin Caster Semenya und der Leichtathletik-Weltverband liegen seit Jahren im Clinch. Die Südafrikanerin darf bei Wettkämpfen über bestimmte Strecken nicht mehr antreten, weil ihr Testosteronwert festgelegte Grenzen übertrifft. Der Menschenrechtsgerichtshof stützt die 32-Jährige.

Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Kampf gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes einen Erfolg errungen. Die Läuferin aus Südafrika gewann ihre Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter stellten in Straßburg mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Zuvor hatte Semenya erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt.

Welche Auswirkungen das Urteil auf die Regeln im Sport hat, ist noch unklar. Es könnte aber den CAS zwingen, die Vorschriften zu überprüfen, wonach Semenya und andere intersexuelle Sportlerinnen ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müssen, um an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

Der Leichtathletik-Weltverband wird ungeachtet des Urteils seine Testosteron-Vorschriften zunächst nicht ändern. World Athletics will vielmehr die Schweizer Regierung in der Entscheidung ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, um "eine endgültige Entscheidung" zu treffen. "In der Zwischenzeit bleiben die DSD-Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft", hieß es in einer Stellungnahme. Der internationale Dachverband halte die im November 2018 für bestimmte Disziplinen aufgestellten Transgenderregeln "weiter für ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie".

Semenya verweigerte Behandlung

Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 Meter laufen zu können.

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Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es "sehr gewichtige Gründe" als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, so die Richter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Quelle: ntv.de, ara/dpa

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