Sport

Bosman lässt grüßen Neuer Präzedenzfall?

Der Fußball-Weltverband FIFA wird sich möglicherweise mit Fällen des Vertragsbruchs von Profis beschäftigen müssen, die ähnlich wie beim Bosman-Urteil im Jahr 1995 große Auswirkungen auf das Transfersystem im internationalen Fußball haben könnten. Als Bosman-Urteil wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bekannt, welche zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der EU nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte.

Wie FIFA-Sprecher Andreas Herren dem Sport-Informations-Dienst bestätigte, geht der Weltverband davon aus, dass aufgrund des Artikels 17 der Transferordnung "früher oder später der erste solche Fall der zuständigen Instanz vorgelegt werden dürfte".

Der 3. Absatz des Artikels 17 beschäftigt sich mit dem einseitigen Vertragsbruch von Spielern ohne triftigen Grund. Dieser Paragraph kann laut "Sport Bild" so ausgelegt werden, dass Profis nach drei Jahren bei einem Klub ihren noch laufenden Vertrag zum Saisonende kündigen können, um ins Ausland zu wechseln. Der aufnehmende Klub müsste dann lediglich das ausstehende Gehalt für die Restlaufzeit des Vertrags als Ablösesumme bezahlen. Bei einem Spieler über 28 Jahre soll diese Regelung sogar bereits nach zwei Vertragsjahren gelten.

Schlichtung im Fall Webster

Zum Präzedenzfall könnte das Vorgehen des Schotten Andy Webster werden, der unter Berufung auf Artikel 17 vom schottischen Traditionsklub Heart of Midlothian zum englischen Premier-League-Klub Wigan Athletic wechselte. Der Verein aus Edinburgh verlangt zwar drei Millionen Euro Ablöse, das Restgehalt Websters liegt aber nur bei 375.000 Euro. Laut "Sport Bild" will sich die Schlichtungskammer der FIFA am 4. April mit dem Fall beschäftigen.

"Zum Fall Webster kann sich die FIFA noch nicht äußern. Die Sache ist gegenwärtig vor der Schlichtungskammer anhängig und wird zu gegebener Zeit entschieden", erklärte Herren und fügte hinzu: "Da es bisher hoch keinen Fall gab, gibt es bisher auch noch keine Rechtsprechung dazu." Mit dem Urteil der Schlichtungskammer dürfte allerdings immer noch keine Klarheit herrschen, denn gegen deren Entscheide ist eine Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne möglich.

FIFA gegen Freikauf aus Vertrag

Herren machte aber schon vor der Verhandlung der Kammer den Standpunkt der FIFA deutlich: "Allgemein ist zu unterstreichen, dass die Bestimmungen des FIFA-Reglements betreffend Status und Transfer von Fußballspielern auf dem Grundsatz der Vertragsstabilität beruhen. Wenn ein Verein und ein Spieler eine vertragliche Beziehung eingehen, haben sie diese dementsprechend während der gesamten vereinbarten Dauer einzuhalten. Ein Spieler kann sich daher nicht irgendwann während der Laufzeit und aus irgendwelchen Gründen aus einem Vertrag freikaufen."

Sollte ein vorzeitiger Wechsel nach dem Urteil der Kammer aber doch möglich sein, könnten 24 Bundesliga-Profis nach Ende der laufenden Saison relativ günstig von ausländischen Klubs verpflichtet werden. Dazu gehören unter anderem die deutschen Nationalspieler Miroslav Klose, Torsten Frings (beide Werder Bremen), Bernd Schneider (Bayer Leverkusen) und Manuel Friedrich (FSV Mainz 05).

Quelle: ntv.de

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