Krach bei Union Berlin Spieler verklagt Präsidenten
22.08.2003, 13:50 UhrNeben der Misere auf dem Platz, kracht es beim Tabellenschlusslicht der 2. Fußball-Bundesliga, Union Berlin, auch abseits vom grünen Rasen. Mittelfeldakteur Hristo Koilov wirf Präsident Bertram vor, seinen Einsatz verhindert zu haben, um somit einer automatischen Vertragsverlängerung zuvor zu kommen.
Der Fall
Aber der Reihe nach: Unions Präsident Heiner Bertram wird vorgeworfen, Unions Trainer Mirko Votava angewiesen zu haben, Koilov nicht mehr einzusetzen, damit eine im Vertrag festgesetzte automatische Vertragsverlängerung nicht in Kraft tritt. Der Vertrag des 33-jährigen Bulgaren sah eine automatische Verlängerung vor, sollte der Mittelfeldakteur mindestens 20 Mal zum Einsatz kommen. Weil Koilov ein Spiel zu wenig (19) absolvierte, wurde der Vertrag nicht verlängert. Nun versucht Koilov seinen Wiedereinstellung bei den Köpenickern per Gerichtsbescheid einzuklagen.
Der Auslöser
Nachdem die Klausel bekannt geworden war, hatte die "Berliner Zeitung" geschrieben, in der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass "der Verein samt Trainer Mirko Votava den Bulgaren auf leisem Wege abschieben will". Das Blatt zitierte den Union-Präsidenten: "Die Klausel in Koilovs Vertrag ist unglücklich. Aber wir lassen uns durch diese Klausel nicht fesseln."
Die Positionen
Union-Geschäftsführer Bernd Hofmann erklärte, das Präsidium hätte keinen Einfluss auf die Mannschaftsaufstellung genommen. Auf der anderen Seite konnte der Anwalt von Koilov bisher keine Beweise für eine Absprache zwischen Bertram und Votava vorlegen. Es gäbe dafür jedoch Zeugen.
Mittlerweile hat der Mittelfeldspieler bereits einen neuen Vertrag beim bulgarischen Erstligisten Lokomotive Sofia unterschrieben. Doch für seinen Rechtsanwalt spielt das keine Rolle. Es gelte zunächst, den Sachverhalt in Bezug auf den 1. FC Union zu klären, danach könne man sich immer noch "mit dem DFB und der UEFA in Verbindung setzen."
Nachdem bisher keine Einigung der Parteien erzielt werden konnte, vertagte sich das Arbeitsgericht Berlin auf den 3. Februar 2004.
Quelle: ntv.de