Kampf gegen Doping Weg für Gesetzes-Reform frei
18.01.2007, 13:35 UhrNach monatelangem Streit ist der Weg für eine Überarbeitung der Gesetzeslage im Kampf gegen Doping frei. Damit scheint der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angemahnte "Schulterschluss zwischen Sport und Staat" perfekt.
Die Koalitionsparteien des Deutschen Bundestages einigten sich auf einen gemeinsamen Vorschlag, der die Autonomie des Sports wahrt und damit weitgehend den Forderungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) entspricht.
Danach soll künftig der Besitz "nicht geringer Mengen" an Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden, um gegen die organisierte Kriminalität effektiver vorgehen zu können. Positiv getestete Athleten unterliegen aber weiter grundsätzlich nur der Sportgerichtsbarkeit. Mit der entsprechenden Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (Paragraf 6 a) wird innerhalb von sechs Monaten gerechnet.
DOSB-Präsident Thomas Bach begrüßte ausdrücklich den Vorschlag: "Er unterstützt unsere Forderung nach verschärften Strafen für Handel und Verbreitung von unerlaubten Substanzen und respektiert andererseits ausdrücklich, dass allein der Sport für die Ahndung von gedopten Athleten verantwortlich ist.
Die "Besitzstrafbarkeit" bezieht sich nur auf größere Mengen anaboler Steroide und lehnt sich damit an das Betäubungsmittelgesetz an. Die SPD hatte sie ursprünglich auch auf überführte Athleten ausweiten wollen.
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass Athleten, die dealen, hart bestraft werden müssen. Wer einen Kofferraum voller unerlaubter Mittel mit sich führt, lädt den dringenden Verdacht auf sich, Handel zu betreiben."
Nach dem gemeinsamen Vorschlag von Union und SPD soll gewerbs- und bandenmäßiger Handel künftig härter bestraft werden, hinzu kommt eine Kennzeichnungspflicht für zum Doping geeignete Arzneimittel. Die Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes sollen ausgeweitet werden. "Wir sehen uns damit voll auf der Linie von Innenminister Wolfgang Schäuble und des DOSB", sagte CDU-Obmann Klaus Riegert.
Der Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Erst danach kann die Ratifizierung erfolgen.
Quelle: ntv.de