"Collinas Erben" verständnisvoll Den BVB trifft eine Regel mit voller Härte


Unverständnis in Dortmund: Der BVB wurde Opfer eines Wahrnehmungsfehlers des Schiedsrichtergespanns.
(Foto: picture alliance/dpa/Roy Gilbert / Revierfoto / Pool)
Bevor die TSG 1899 Hoffenheim in Dortmund das 1:1 erzielt, wird Erling Haaland klar gefoult. Doch der Schiedsrichter übersieht das Vergehen - und der Video-Assistent darf nicht eingreifen, weil es weder um einen Elfmeter noch um eine "Notbremse" geht und das Tor nicht mit dem nächsten Angriff fällt.
Manche Spielsituationen scheinen regeltechnisch auf den ersten Blick so klar und so eindeutig, dass die Überraschung groß ist, wenn sich herausstellt, dass ihnen eine doch recht große Komplexität innewohnt. So wie in der Partie zwischen Borussia Dortmund und der TSG 1899 Hoffenheim (2:2) nach einer halben Stunde Spielzeit. Da drang Jude Bellingham beim Stand von 1:0 mit dem Ball halblinks in den Strafraum der Gäste ein, verfolgt von Stefan Posch. Vor ihm befand sich nur noch Torwart Oliver Baumann. In der Mitte umklammerte derweil Kevin Vogt den mitgelaufenen Dortmunder Erling Haaland mit beiden Armen von hinten und rang ihn kurz vor der Strafraumgrenze zu Boden.
Bellingham zögerte einen Moment zu lange mit dem Abschluss, Posch trennte ihn auf faire Weise vom Ball. Während Haaland protestierend die Arme hob, ließ Schiedsrichter Bastian Dankert weiterspielen und signalisierte dem Angreifer: Da war nichts. Die TSG gab den Ball für eine halbe Minute nicht mehr her, und Munas Dabbur erzielte schließlich den Ausgleichstreffer. Doch nicht wenige dürften davon überzeugt gewesen sein, dass sich gleich der Video-Assistent einschalten und dem Unparteiischen wegen des Körpereinsatzes von Vogt gegen Haaland ein Review empfehlen wird - mit der wahrscheinlichen Folge, dass das Tor nicht bestehen bleibt.
Denn auch wenn zwischen diesem Zweikampf und dem Tor rund 30 Sekunden lagen, so schien es doch ein klares Foul von Vogt zu sein. Der Referee hatte diese Szene sicherlich übersehen oder falsch bewertet. Und da die Hoffenheimer anschließend durchgehend den Ball hatten, müsste man doch argumentieren, dass am Anfang der Angriffsphase, die im Treffer mündete, ein Vergehen stand. Vielleicht sogar ein feldverweiswürdiges, denn wenn Bellingham den Ball quergelegt hätte, wäre für Haaland ohne das Foul eine sehr gute Torchance entstanden. Jedenfalls musste der VAR hier doch eingreifen! Das tat er aber nicht - und damit handelte er anweisungsgemäß. Das Tor zählte also.
Kein Strafstoß, keine "Notbremse"
Gewiss: Es lag tatsächlich ein Foul von Vogt an Haaland vor, ein klares Halten, das eindeutig ausschlaggebend dafür war, dass der Dortmunder zu Fall kam. Das nahm Bastian Dankert nicht wahr, weil er, wie sich aus der Hintertorperspektive erkennen ließ, auf das Duell zwischen Bellingham und Posch konzentriert war. Der Schiedsrichter konnte nicht beide Zweikämpfe gleichzeitig im Blick haben, und in dem von Bellingham ging es um den Ball und einen möglichen Torschuss. Der Assistent an der Seitenlinie hätte helfen können, doch auch ihm fehlte offenbar die Wahrnehmung. Dass der Referee ein solches Vergehen übersieht, kommt vor; trotzdem durfte VAR Robert Hartmann hier laut den Regularien nicht intervenieren.
Denn das Vergehen hatte sich nicht im Strafraum ereignet, deshalb kam kein Strafstoß in Betracht. Es lag auch keine "Notbremse" vor, also keine Verhinderung einer offensichtlichen Torchance, für die es eine Rote Karte hätte geben müssen. Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn Bellingham den Ball in die Mitte gespielt und sich für Haaland dadurch unzweifelhaft eine aussichtsreiche Abschlussmöglichkeit ergeben hätte, wäre er nicht gefoult worden. Bellingham entschied sich aber dafür, selbst den Abschluss zu suchen - und dass wegen Vogts Foulspiel eine gute Alternative dazu wegfiel, begründet noch keinen Feldverweis und damit auch keinen Eingriff des VAR.
Die komplizierte Sache mit der Angriffsphase
Bliebe noch die Sache mit der Angriffsphase, und hier wird es ein bisschen kompliziert. Laut den Regularien darf der Video-Assistent bei seinem Check nach einer Torerzielung nur bis zum Beginn jener Angriffsphase zurückgehen, an deren Ende der Treffer erzielt wurde. Es läge nahe, dass dieser Beginn hier in der Balleroberung durch Posch bestand, der Bellingham die Kugel abknöpfte. Ab diesem Moment blieb Hoffenheim ununterbrochen in Ballbesitz. Zu Vogts Foul kam es kurz vor dem Ballgewinn durch die Gäste - und damit kurz vor dem Beginn dieser Angriffsphase. Als Haaland zu Fall gebracht wurde, war sein Mitspieler noch in Ballbesitz. Damit schied eine Überprüfung durch den VAR aus.
Doch selbst wenn man argumentieren würde, dass der Vorteil für Bellingham nach dem Foul an Haaland nicht eintrat, es deshalb einen Freistoß für den BVB hätte geben müssen und der Ballbesitz für Hoffenheim somit aus einem ungeahndeten Vergehen resultierte, gäbe das Reglement keinen Eingriff des Video-Assistenten her. Denn die TSG blieb zwar bis zum Tor dauerhaft in Ballbesitz, aber in dieser halben Minute ereigneten sich mehrere Angriffsphasen. Als solche ist die zielgerichtete Bewegung auf das gegnerische Tor definiert, und das heißt: Bricht ein Team seine Vorwärtsbewegung etwa durch einen weiten Rückpass ab - wie Hoffenheim gleich zweimal -, dann endet diese Angriffsphase, und es beginnt eine neue. Vom VAR überprüft wird nach einem Tor aber nur die allerletzte, die zum Tor führte.
Wie man es also dreht und wendet: Die Ringereinlage von Vogt gegen Haaland fand vor der überprüfbaren Angriffsphase der Hoffenheimer statt. Man mag diese Regelung als unbefriedigend, schwer verständlich oder zu bürokratisch empfinden, doch die Regelhüter standen nun mal vor der Aufgabe, eine Grenze zu ziehen, bis zu der die Video-Assistenten bei einem Tor-Check zurückgehen sollen. Dass sie dabei den Beginn der finalen Angriffsphase wählten, ist schlüssig und sinnvoll, selbst wenn das im Einzelfall zu Härten führen mag. Klar ist aber auch: Dem Schiedsrichterteam auf dem Feld ist in Dortmund ein eindeutiges Foul durch die Lappen gegangen - mit deutlichen Folgen.
Was sonst noch wichtig war:
- Bei der Begegnung Werder Bremen -SC Freiburg (0:0) wurde am Samstag kurzfristig der Video-Assistent getauscht: Statt Martin Petersen kam Marco Fritz zum Einsatz. Petersen hatte bereits am Freitagabend als VAR im Zweitligaspiel Holstein Kiel - Würzburger Kickers (1:0) fungiert und nicht eingegriffen, als der Unparteiische den Kielern einen Elfmeter zusprach, der auf einer klaren Fehlentscheidung beruhte. Das hatte für großen Unmut gesorgt. Die sportliche Leitung der DFB-Referees sagte gegenüber dem "Kicker", man habe sich zu der Umbesetzung entschlossen, "um den Betroffenen nach der massiven öffentlichen Kritik zu schützen und den aktuellen Spielbetrieb aufgrund der Szene am Vorabend nicht zusätzlich zu belasten". Nachdem es bereits in der Vorwoche heftige Diskussionen über fehlende VAR-Interventionen nach gravierenden Schiedsrichterfehlern in den beiden höchsten deutschen Profiligen gegeben hatte, sahen die Schiedsrichter-Chefs nun akuten Handlungsbedarf. Dem "Kicker" zufolge sehen einige Bundesliga-Referees diese Maßnahme allerdings kritisch und Petersen als "Bauernopfer", weil andere und bekanntere Unparteiische nach ähnlichen Fehlern als VAR nicht diese Konsequenzen erfahren hatten.
Quelle: ntv.de