Technik

Richter geben Grünes LichtHandy-Ortung zulässig

13.10.2006, 09:36 Uhr

Der Einsatz von Fahndungsgeräten, mit denen sich Standorte von eingeschalteten Handys ermitteln lassen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Einsatz von Fahndungsgeräten, mit denen sich Standorte von eingeschalteten Handys ermitteln lassen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts wird durch den Gebrauch des "IMSI-Catcher" genannten Geräts weder der Datenschutz noch das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Es müsse berücksichtigt werden, dass die vielfache Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel die Strafverfolgung erschwert habe. Der "IMSI-Catcher" simuliert eine Mobilfunkstation und kann damit Handydaten auslesen.