Technik

Rätselhafte AGB Nimmt sich WhatsApp alle Bildrechte?

Neue Aufregung um den Kurznachrichtendienst WhatsApp: In seinen AGB nimmt er sich angeblich das Recht heraus, alle Fotos kostenlos und ohne Zustimmung weiterverbreiten zu dürfen. Das wäre ganz schön frech, ist aber nicht so.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp sind sehr lang und kompliziert und sie stehen nur in Englisch zur Verfügung. Kein Wunder also, dass sie kaum einer liest. Für das "Handelsblatt" hat sich aber ein Anwalt die Mühe gemacht, dies zu tun und dabei eine Klausel entdeckt, die vielen unbekannt ist. Unter 5B(ii) weist WhatsApp darauf hin, dass ihm der Nutzer eine weltweite Lizenz erteilt, die es dem Unternehmen erlaubt, geteilte Inhalte in Verbindung mit seinem Dienst weitgehend so zu nutzen, wie es ihm in den Kram passt. Dazu gehört auch der Werbeinsatz in allen Medienkanälen. Die Lizenz erlischt erst, wenn der Nutzer die Inhalte aus WhatsApp entfernt.

Der Anwalt - und leider zunächst auch n-tv.de - ist dabei aber einem Irrtum aufgesessen. Denn wie ein Leser richtig erkannte, geht es unter Punkt 5 der Nutzungsbedingungen nicht um Inhalte, die Nutzer mit anderen Nutzern teilen, sondern um Bilder, die ein Nutzer im Status verwendet, also in erster Linie sein Profilbild. Den Status kann eigentlich jeder WhatsApp-Nutzer sehen, in dessen Kontakten die dazu gehörende Mobilfunknummer steht.

Alle anderen Fotos und andere Dateien, die ein Nutzer direkt an Einzelpersonen oder Gruppen schickt, macht WhatsApp eindeutig klar, dass sie nur von den Empfängern gesehen werden können.

Quelle: ntv.de, kwe

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