Technik

Wegen Facebook-Verknüpfung Verbraucherzentrale mahnt Whatsapp ab

c7918eed71eaa2d08e01532b4ddf6628.jpg

Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Whatsapp ab. Er kritisiert, der Messenger-Dienst wolle durch geänderte Datenschutzbestimmungen persönliche Daten wie Telefonnummern an das Mutterunternehmen Facebook weiterreichen. Die Uhr tickt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Änderungen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bei Whatsapp für größtenteils unzulässig. Besonders kritisch sehen die Marktwächter, dass auch Telefonnummern von Nutzern an den Mutterkonzern Facebook weitergegeben werden, die selbst den Messenger-Dienst gar nicht nutzen. Es genügt, wenn sie im Adressbuch eines Whatsappers stehen.

Die Verbraucherschützer haben das Unternehmen deshalb jetzt abgemahnt. Whatsapp bleibt bis zu 21. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die genannten Rechtsverstöße zu beseitigen.

Vorgefertigte Einwilligung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Weitergabe von Whatsapp-Nutzerdaten an Facebook für rechtswidrig.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Weitergabe von Whatsapp-Nutzerdaten an Facebook für rechtswidrig.

(Foto: dpa)

Der vzbv hält auch die voreingestellte Einwilligungserklärung für rechtswidrig, mit der sich der Dienst die Erlaubnis einholt, die Daten für Werbung auf Facebook zu nutzen. "Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt", heißt es in der Pressemittelung des Verbandes. "Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden." Generell dürften Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten, so der vzbv. Wer weiter Whatsapp nutzen möchte, muss akzeptieren, dass seine Daten an Facebook und dessen andere Dienste (unter anderem Instagram) übermittelt werden.

Gebrochenes Versprechen

Möchte man wenigstens verhindern, dass Konto-Informationen mit Facebook für "verbesserte Erlebnisse mit Werbung und Produkten" geteilt werden, muss man sehr genau hinsehen, um nicht ungewollt zuzustimmen. Passiert dies doch, kann man dies noch 30 Tage lang nach Aktualisierung der AGB in den Einstellungen unter Account - Meine Account-Info teilen rückgängig machen. Die Frist läuft am 25. September ab.

Der vzbv sieht in den geänderten Datenschutzbestimmungen nicht nur Rechtsverstöße, sondern auch ein gebrochenes Versprechen. "Bei der Übernahme 2014 von Whatsapp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst unabhängig bleiben solle", schreibt vzbv-Chef Klaus Müller. "Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei Whatsapp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht."

Quelle: ntv.de, kwe

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen