Schutz vor Infektion Auch Hamburg verhängt wegen Vogelgrippe Stallpflicht
29.10.2025, 15:33 Uhr Artikel anhören
Auch für Gänse heißt es nun: Ende Gelände.
(Foto: picture alliance / ABBfoto)
Die Geflügelpest greift in Deutschland weiter um sich. Sie grassiert primär unter Wildvögeln, die jedoch auch Nutztiere beim Überflug infizieren können. Vorsorglich werden bundesweit mehr als 500.000 Tiere getötet. Nach dem Saarland zieht nun auch Hamburg Konsequenzen.
Die Hamburger Bezirke verhängen wegen der Geflügelpest Stallpflicht in der Stadt. Die Vorgabe tritt zum 31. Oktober in Kraft, wie die Hamburger Verbraucherschutzbehörde mitteilte. Betroffen sind demnach Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. "Mit der Stallpflicht soll das Eintragsrisiko über Wildvögel minimiert und damit die gehaltenen Tiere in Hamburg vor einer Infektion geschützt werden", teilte die Verbraucherschutzbehörde mit.
In Hamburg gibt es derzeit drei festgestellte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 14 Verdachtsfälle bei Wildvögeln. Auch Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben werden von den Behörden im gesamten Stadtgebiet verboten.
In Deutschland greift die Geflügelpest auf immer mehr Betriebe über. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet.
Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In weiten Teilen Niedersachsens gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Wie Agrarministerin Miriam Staudte in Hannover mitteilte, haben inzwischen 14 Landkreise sowie die Region Hannover und die Stadt Oldenburg eine entsprechende Anordnung verfügt - in der Regel für Haltungen mit mehr als 50 Tieren.
Über 500.000 getötete Tiere bundesweit
Als erstes Bundesland verhängte das Saarland eine Stallpflicht für Geflügel. Die Stallpflicht gelte von diesem Donnerstag an. Diese Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000.
Nach Angaben des Loeffler-Instituts grassiert die Geflügelpest weiterhin auch unter Wildvögeln. Bei rund 160 eingesandten Tierkadavern sei im Referenzlabor das Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher.
Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gelte als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es. "Laut Robert-Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall."
Quelle: ntv.de, gut/dpa