Wirtschaft

Entsorgung der SchuhkartonsDeichmann scheitert endgültig im Müllkostenstreit

20.01.2026, 17:32 Uhr
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Während Deichmann die Aussagekraft des Gutachtens infrage gestellt hatte, hielten die Richter es für stichhaltig. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Deichmann muss Gebühren für die Entsorgung seiner Schuhkartons durch den Grünen Punkt zahlen. Weil angeblich die Mehrzahl der Kunden die Kartons im Geschäft lässt, klagt Europas größter Schuheinzelhändler dagegen - und verliert. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Der Schuhhändler Deichmann muss für Schuhkartons eine Art Müllgebühr bezahlen. Die Essener Firma hatte versucht, von solchen Kosten befreit zu werden, war hierbei aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Ein entsprechendes Urteil vom November sei nun rechtskräftig geworden, hieß es vom Verwaltungsgericht.

Sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen müssen in Deutschland für deren Entsorgung und Recycling zahlen. Dies geschieht über Dienstleister wie den Grünen Punkt. Über die Einhaltung dieser Müllkosten-Pflicht wacht eine Behörde namens Zentrale Stelle Verpackungsregister, gegen die Deichmann geklagt hatte.

Deichmann hatte argumentiert, dass mehr als die Hälfte seiner Kunden nur die Schuhe mitnehmen und den dazugehörigen Karton im Geschäft lassen. Die Kartons landeten also gar nicht in den blauen Mülltonnen und müssten daher auch gar nicht von der Müllabfuhr abgeholt werden, so Deichmann. Die Entsorgung der Kartons regle man selbst.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und berief sich in seinem Urteil auf ein Gutachten eines Sachverständigen, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden. Die Deichmann-Anwältin hatte die Aussagekraft des Gutachtens infrage gestellt, die Richter hielten es hingegen für valide.

Ein Deichmann-Sprecher sagte, man habe auf Rechtsmittel verzichtet. Man verfolge die weiteren Entwicklungen einschließlich der Diskussionen zur Neufassung des Verpackungsrechts aufmerksam.

Eine Sprecherin der Zentralen Stelle Verpackungsregister wertete es positiv, dass mit dem Urteil die Maßstäbe für die Beteiligung von Schuhkartons an dem System nun klar definiert seien. "Schuhkartons unterliegen dem Grundsatz der vollständigen Systembeteiligung, das Recycling ist entsprechend zu 100 Prozent zu finanzieren."

Quelle: ntv.de

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