Ermittlungen zu SpritpreisenDeutsche Ölkonzerne stemmen sich gegen das Kartellamt

Das Bundeskartellamt will klären, ob Mineralölkonzerne den Iran-Krieg für überhöhte Kraftstoffpreise genutzt haben. Zwei Raffinerie-Betreiber gehen juristisch gegen die Auskunftsanordnungen der Behörde vor. Dadurch könnten sich die Ermittlungen verzögern.
Das Bundeskartellamt stößt bei seiner Untersuchung der stark gestiegenen Kraftstoffpreise einem Bericht zufolge auf juristischen Widerstand. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung haben zwei Mineralölkonzerne beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt. Die Bonner Behörde will die genauen Kalkulationsdaten der Raffinerie-Eigentümer erzwingen, um zu prüfen, ob die Konzerne die geopolitische Krise in Nahost infolge des Iran-Kriegs für unzulässige Gewinnmaximierung nutzen.
Wie ein Sprecher des Kartellamts der "Bild"-Zeitung bestätigte, laufen Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien. Zudem seien entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen worden. Gegen diese Verpflichtung gehen nun laut "Bild" zwei Unternehmen vor. Die Namen der Konzerne nannte die Behörde nicht.
Ein Konzern habe zudem einen Eilantrag eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erzwingen. Als Begründung wird dem Bericht zufolge unter anderem angeführt, dass die gewaltigen Datenmengen zur Preisgestaltung von Rohöl, Transport und Herstellung nicht in der gesetzten Frist zusammengetragen werden könnten. Wann das Gericht entscheidet, ist noch offen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte der Zeitung: "Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können." Reiche verwies demnach zudem auf die im Juli vom Kabinett beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig weiter erleichtern soll. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verzögert sich die Prüfung der Kalkulationen durch die Wettbewerbshüter weiter.