Vorstoß könnte trotzdem helfenDie Teilzeitdebatte beruht auf einem Trugschluss

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland ist so hoch wie nie. Darunter leiden angeblich die Wirtschaft und die Sozialkassen, weshalb die Mittelstandsunion das Recht auf Teilzeit einschränken will. Diese Argumentation ist völlig falsch. Die Forderung hat trotzdem ihre Berechtigung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Teilzeitdebatte:
Wie viele Menschen arbeiten in Teilzeit?
Von den gut 42 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland sind knapp 17 Millionen in Teilzeit beschäftigt. Das entspricht einer Teilzeitquote von gut 40 Prozent. Teilzeitbeschäftigte arbeiten im Durchschnitt 18,7 Stunden, Vollzeitbeschäftigte 38,3 Stunden pro Woche. Das geht aus der Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hervor, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Die derzeit aktuellen Daten stammen aus dem 3. Quartal 2025.
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem vergangenen Jahr gibt es große Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Mit 48,6 Prozent ist fast die Hälfte der Frauen teilzeitbeschäftigt. Bei den Männern liegt die Teilzeitquote nur bei 11,7 Prozent.
Wie stark hat Teilzeitarbeit zugenommen?
Der Anteil von Teilzeitbeschäftigten nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Anfang der 1990er Jahre waren es noch weniger als 20 Prozent. Anfang der 2000er Jahre erreichte die Teilzeitquote 30 Prozent. Im Vergangenen arbeiteten erstmals mehr als 40 Prozent der Arbeitnehmer in Teilzeit.
Bedeutet die Zunahme von Teilzeitarbeit, dass in Deutschland weniger gearbeitet wird?
Nein, im Gegenteil. Die Zunahme von Teilzeitarbeit führt zwar dazu, dass die Arbeitszeit pro Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken ist, von 33 Stunden 1995 pro Woche auf etwa 30,5 Stunden 2025. Diese Entwicklung wird in der aktuellen Debatte oft als Beleg dafür angeführt, dass die Menschen in Deutschland weniger arbeiteten als früher. Das ist jedoch ein Trugschluss: Das Gesamtarbeitsvolumen ist tatsächlich deutlich gewachsen, von gut 58 Milliarden Stunden im Jahr 1995 auf 61,4 Milliarden Stunden 2024. (Für das Gesamtjahr 2025 liegen noch keine Daten vor.)
In dieser Zeit ist die Erwerbsbeteiligung – das ist der Anteil der Menschen im Erwerbfähigen Alter, die arbeiten – stark gestiegen. Insbesondere Frauen und Mütter kleiner Kinder arbeiten heute deutlich häufiger als früher. Oft tun sie dies in Teilzeit. Alleinverdiener-Paare waren vor einigen Jahrzehnten noch der Normalfall, heute sind sie die Ausnahme. Die heutige Arbeitnehmergeneration arbeitet nicht weniger als frühere Generationen, sondern sogar etwas mehr, verteilt die Arbeit aber anders.
Führt das Mehr an Teilzeit dazu, dass die Sozialkassen weniger einnehmen?
In der aktuellen Debatte ist zu hören, dass Teilzeitarbeit die Sozialkassen, insbesondere die Gesetzlichen Krankenversicherung belaste. Wenn ein Arbeitnehmer in Teilzeit arbeite, zahle er weniger in die Krankenkasse ein, bekomme aber die gleichen Leistungen wie seine Vollzeitkollegen. Hier zeigt sich derselbe Trugschluss wie beim Arbeitsvolumen. Ein Blick in die Statistiken zeigt: Die Krankenkassen verzeichneten, ebenso wie die Rentenversicherung, in den vergangenen Jahren regelmäßig Einnahmerekorde. Auch wenn der einzelne Teilzeitbeschäftigte etwas weniger einzahlt als ein in Vollzeit arbeitender Kollege, führt die gestiegene Zahl der Arbeitnehmer insgesamt zu höheren Einnahmen. Dass die Ausgaben noch schneller gestiegen und die Kassen deshalb in akuter Finanznot sind, steht auf einem anderen Blatt.
Zudem überschreiten Vollzeitgehälter häufiger die Betragsbemessungsgrenze. Das heißt, die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht für das gesamte Bruttogehalt fällig. Bei Teilzeitgehältern kommt dies kaum vor. In Relation zu ihrem Einkommen bezahlen Teilzeitbeschäftigte daher tendenziell etwas höhere Sozialversicherungsbeiträge.
Wird eine Einschränkung des Rechtsanspruchs dazu führen, dass in Deutschland mehr gearbeitet wird?
Damit ist aus vielen Gründen nicht zu rechnen. Zum einen hat die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung nicht zu weniger Arbeitsleistung in Deutschland geführt. Dementsprechend ist nicht anzunehmen, dass weniger Teilzeit das Arbeitsvolumen insgesamt erhöhen würde. Zum anderen ist nicht zu erwarten, dass eine Gesetzesänderung in vielen Unternehmen zu einer Reduktion der Teilzeitbeschäftigung führt. Wie die Statistik zeigt, machen Frauen und vor allem Mütter den größten Teil der Teilzeitbeschäftigten aus. Kindererziehung als Grund für einen Teilzeitanspruch soll aber ebenso wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen auch laut dem jüngsten Vorstoß der Mittelstandsunion erhalten bleiben.
Von einer Einschränkung der sogenannten Lifestyle-Teilzeit dürften nur wenige Arbeitnehmer betroffen sein. Wie Gitta Connemann, die Vorsitzende der Mittelstandsunion, bei ntv erklärte, haben 29 Prozent der teilzeitarbeitenden Frauen und 24 Prozent der Männer keinen formellen Grund für die Reduktion ihrer Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes.
Doch auch in solchen Fällen ist nicht zu erwarten, dass viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Wunsch nach Teilzeit verwehren werden, falls der Rechtsanspruch darauf wegfallen sollte. Zumindest solange in manchen Branchen Fachkräftemangel besteht und Unternehmen um geeignete Mitarbeiter konkurrieren, werden sie ihnen auch bei der Arbeitszeit weiterhin entgegenkommen müssen. Viele Arbeitgeber werben in Stellenanzeigen mit Teilzeitmöglichkeiten und flexiblen Arbeitszeitmodellen, nicht weil das Gesetz, sondern weil der Arbeitsmarkt sie dazu zwingt.
Was spricht trotz allem für eine Einschränkung des Rechtsanspruchs?
Das alles heißt nicht, dass es gar keine Argumente für eine Gesetzesänderung gibt. Vor allem für kleine Unternehmen kann die aktuelle Rechtslage eine Belastung sein. Der Anspruch auf Teilzeit gilt ab einer Betriebsgröße von 16 Mitarbeitern. Entscheiden in einem solchen Fall einer oder mehrere Beschäftigte auf einmal, dass sie ihre Arbeitszeit deutlich reduzieren möchten, kann dies einen Unternehmer vor große Probleme stellen. Zwar gibt es Ausnahmen bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen. Diese in Anspruch zu nehmen, ist jedoch mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Das deutsche Arbeitsrecht mit seinen starren, bürokratischen Regelungen hält speziell für kleine Unternehmen viele Herausforderungen bereit. Den Rechtsanspruch auf Teilzeit zu entschärfen, könnte im Sinne der von der Bundesregierung angekündigten Entbürokratisierung für manche Betriebe eine Entlastung bringen.
Gibt es andere Möglichkeiten, mehr Arbeit zu fördern und die Teilzeitquote zu reduzieren?
Laut Experten beruht ein Teil der Zunahme von Teilzeitarbeit auf Fehlanreizen, die der Staat in Deutschland setzt. Dazu gehören die Förderung von Minijobs und das Ehegattensplitting. Laut OECD-Deutschland-Experte Robert Grundke lohnt sich der Übergang von einem Minijob in eine reguläre Beschäftigung oft kaum, da durch dann einsetzende Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom zusätzlichen Bruttoeinkommen netto nicht viel übrigbleibe. Das Ehegattensplitting schaffe durch die Entlastung bei ungleicher Einkommensverteilung einen negativen Erwerbsanreiz für Zweitverdiener.
Eine weitere wichtige Maßnahme wäre eine bessere Koordinierung der sozialen Transfers, einschließlich Kinderzuschlag und Wohngeld, sagte Grundke. Dies würde die Anreize zur Ausweitung des Arbeitsangebots für Geringverdiener und Haushalte mit Kindern erhöhen. Auch eine Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung für Arbeitseinkommen ist für die OECD eine wichtige Maßnahme, um das Arbeitsangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu lindern.