Streit um Work-Life-BalanceAnspruch auf Teilzeit beschränken? Diese Rechte haben Arbeitnehmer bisher

In dem Bemühen, Deutschland endlich voranzubringen, kommen Forderungen auf, das Recht auf Teilzeit einzuschränken. Stellt sich die Frage: Was gilt eigentlich derzeit? Hier die Antworten darauf, wer weniger arbeiten darf, worauf zu achten ist und was vorher durchgerechnet werden sollte.
Der Wirtschaftsflügel der Union will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken, wie aus einem Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) an den CDU-Bundesparteitag hervorgeht. Es soll ihn nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählt die MIT die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Obwohl es prompt nicht nur Widerspruch aus der Opposition gab, sondern auch aus der CDU, stellen sich ein paar Fragen zum Thema. Los geht's:
Habe ich Anspruch auf Teilzeitarbeit?
Arbeitszeitverkürzung ist oft Verhandlungssache. Ein gesetzlicher Anspruch kann helfen, doch nicht jeder hat ihn: In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten hängt die Entscheidung vom Wohlwollen des Chefs ab. Erst ab 16 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen. Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen, erklärt der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
Wer nur vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann Brückenteilzeit beantragen. Sie erlaubt eine Arbeitszeitverkürzung für mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Allerdings gilt der Anspruch uneingeschränkt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.
In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern greift eine Quotenregelung: Pro 15 Beschäftigte muss der Arbeitgeber nur einen Antrag auf Brückenteilzeit genehmigen, also zum Beispiel vier Anträge in einem Betrieb mit 60 Angestellten.
Eine weitere Möglichkeit zur befristeten Reduzierung bietet die Teilzeit in Elternzeit. Die gesetzlichen Hürden ähneln hier denen der unbefristeten Teilzeit.
Was muss ich beim Antrag beachten?
Beschäftigte müssen bestimmte Formalitäten einhalten: Sie müssen Teilzeit oder Brückenteilzeit mindestens drei Monate im Voraus beantragen. Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und die gewünschte Stundenzahl enthalten, bei Brückenteilzeit auch die gewünschte Dauer. Fehlen diese Angaben, ist der Antrag unwirksam. Auch die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sollte im Antrag stehen.
Kann mein Arbeitgeber den Antrag ablehnen?
Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, darf der Arbeitgeber den Antrag nicht einfach ablehnen. Er muss mit dem Arbeitnehmer über dessen Wunsch sprechen und eine gemeinsame Lösung suchen. Eine Ablehnung ist nur bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen möglich. Wobei der Arbeitgeber die Beweislast trägt und die Gründe nachvollziehbar darlegen muss. Etwa, dass die Teilzeit die Organisation und den Arbeitsablauf im Betrieb wesentlich beeinträchtigen würde.
Und wenn der Arbeitgeber den Antrag ignoriert? Reagiert er nicht innerhalb eines Monats, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Kann ich bei Bedarf zurück in die Vollzeit?
Nach Ablauf der Brücken- oder Elternteilzeit kehren Beschäftigte automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Schwieriger ist es, eine unbefristete Teilzeitstelle wieder aufzustocken. Zwar müssen Arbeitgeber solche Wünsche bei der Besetzung neuer Stellen bevorzugt berücksichtigen, doch das ist rechtlich schwer durchzusetzen.
Was sollten Beschäftigte beim Schritt in die Teilzeit bedenken?
Der Schritt in die Teilzeit will gut durchdacht sein. Experten raten zur finanziellen Bestandsaufnahme vor dem Antrag. Es geht um Fragen wie: Wie viel verdiene ich dann netto? Wie viel Geld brauche ich? Zudem sinken mit dem Gehalt in Teilzeit die Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld. Das sollte man vorher berechnen. Hinzu kommen mögliche Folgen für die Karriere. In manchen Unternehmen ist Teilzeit immer noch ein Karrierekiller. Arbeitnehmer, die für einen Wechsel offen sind, müssen sich darüber weniger Gedanken machen: Wer sich extern auf eine ausgeschriebene Teilzeitstelle bewirbt, gerät weniger in Erklärungsnot.
Außerdem gilt es vorab ein Gespräch mit Partner und Familie zu suchen: Welche beruflichen Pläne hat der Partner? Wie sicher sind sein Job und Einkommen? Wie wirken sich die finanziellen Einbußen auf das gemeinsame Leben aus und wie der Gewinn an Zeit?
Wie sage ich es dem Arbeitgeber?
Unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht oder nicht, sollte der Wunsch danach vor dem schriftlichen Antrag mit Ihrem Vorgesetzten besprochen werden, um die Gründe für den Schritt zu erklären, die Vorteile für den Arbeitgeber aufzuzeigen und durchdachte Lösungsvorschläge zu präsentieren. Ärger über den Job hat in dem Gespräch nichts zu suchen.
Wie gehe ich mit einer Ablehnung um?
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, sollten Arbeitnehmer fragen, was nötig wäre, damit er zustimmt. Vielleicht passt der Antrag nur im Moment nicht, hätte aber später eine Chance. Und wenn sich der Arbeitgeber weder gesprächs- noch kompromissbereit zeigt, sollte überlegt werden, ob das Unternehmen langfristig noch das richtige ist.