Etatsperre bedroht Mega-Projekt EVG fordert Zusage für Milliarden-Bahnsanierung
26.11.2023, 22:25 Uhr Artikel anhören
Das bundeseigene Schienennetz ist nach Jahren der Vernachlässigung in einem kritischen Zustand.
(Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE)
Mit rund 40 Milliarden Euro sollte das sanierungsbedürftige Schienennetz in den nächsten Jahren fit gemacht werden. Das Schuldenbremsen-Urteil aus Karlsruhe sorgt nun für Verzögerungen im Betriebsablauf. Nach einer Etatsperre durch das Finanzministerium warnt die EVG den Bund davor, die Sanierung abzublasen.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Bundesregierung aufgefordert, die milliardenschweren Investitionen in die Schienen-Infrastruktur trotz des Urteils aus Karlsruhe sicherzustellen. "Ohne diese Investitionen steht die Generalsanierung am Abgrund", sagte der EVG-Vorsitzende Martin Burkert der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die bereits angekündigte Bahnsanierung müsse kommen, sonst "droht der verkehrs- und klimapolitische Kollaps", sagte der Gewerkschafter der Zeitung.
Auch der grüne Verkehrspolitiker Matthias Gastel erinnerte daran, dass die Ampelkoalition angetreten sei, um eine verlässliche, langfristige und auskömmliche Finanzierung der Schienen-Infrastruktur zu ermöglichen. "Es braucht jetzt Klarheit, dass erforderliche Investitionen in ein störungsarmes und leistungsfähiges Schienennetz wie vorgesehen angepackt werden können", sagte Gastel der Zeitung.
Ökonomen sehen Eigenkapitalerhöhung als Ausweg
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner alle finanziellen Zusagen an die Deutsche Bahn auf den Prüfstand gestellt. Dabei geht es insgesamt um Mittel in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren. Davon sollten 12,5 Milliarden Euro aus dem für verfassungswidrig erklärten Klima- und Transformationsfonds kommen. Laut FAZ sollte ein wesentlicher Teil dagegen über Eigenkapitalerhöhungen bezahlt werden, die nun ebenfalls vom Bundesfinanzministerium blockiert werden. Im Licht des Urteils würden derzeit sämtliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt überprüft, heißt es laut Bericht aus dem Ministerium dazu.
Dabei halten Verfassungsexperten und Ökonomen diesen Teil für rechtlich unproblematisch. Der Heidelberger Verfassungsrechtsprofessor Hanno Kube, der das Urteil für die Union in Karlsruhe erstritten hat, erklärte gegenüber der FAZ, dass eine Eigenkapitalerhöhung als finanzielle Transaktion keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse habe. Denn dabei erhalte der Staat schließlich etwas für sein Geld, das er in das Schienennetz investiere, betonte er. Auch Lindners Chefökonom Lars Feld bestätigte der FAZ, dass sich über eine Eigenkapitalerhöhung die Milliarden für die dringend notwendige Bahnsanierung beschaffen ließen.
Zuvor hatte die Bahn bereits auf die Dringlichkeit hingewiesen. Im nun geschlossenen Klima- und Transformationsfonds waren allein für das kommende Jahr vier Milliarden Euro für die Bahn-Infrastruktur eingeplant, bis 2027 sind es 12,5 Milliarden Euro. Sollte die Finanzierung nicht geklärt werden, "sind die Ziele einer Verlagerung von Verkehren auf die Schiene keinesfalls zu erreichen", sagte eine Bahn-Sprecherin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Freitag.
Quelle: ntv.de, mau