"Verlängerung verfassungswidrig" Eigentümer wollen gegen Mietpreisbremse klagen
11.04.2024, 02:00 Uhr Artikel anhören
Häuserzeile in München: Neumietverträge werden für die nächsten Jahre erneut gedeckelt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Nach langem Streit einigt sich die Ampel auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre. Der Verband der Wohnungseigentümer sieht darin einen Verfassungsbruch und will in Karlsruhe dagegen klagen.
Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in der "Bild"-Zeitung an. "Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch", sagte Warnecke. "Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen."
Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Wo sie in Kraft ist, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.
Warnecke kritisierte in der "Bild", die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. "Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterinnen und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen", sagte der Verbandschef.
Buschmann verhindert weitere Verschärfungen
SPD und Grüne hatten sich beim Mietrecht noch weitere Änderungen gewünscht, die teils auch im Koalitionsvertrag stehen. Der liberale Bundesjustizminister Marco Buschmann, der für das Mietrecht verantwortlich ist, stimmte bisher jedoch weder Änderungen bei der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei der Fortentwicklung des Mietspiegels zu.
"Zu den übrigen Mietrechtsvorhaben, insbesondere der Absenkung der Kappungsgrenze und den Modifikationen der Mietspiegel, besteht vor dem Hintergrund der rasant gestiegenen Bau-, Reparatur- und Refinanzierungskosten zwischen den Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf", sagte Buschmann der "Welt". Dass Überlegungen von SPD und Grünen zu einem Verbot von Indexmietverträgen mit ihm nicht zu machen sind, hatte der FDP-Politiker bereits zuvor gesagt.
Quelle: ntv.de, mau/dpa