Wirtschaft

Preiserhöhungen vor Gericht Gas-Kunden hoffen auf Geld

Gewinnen die Verbraucherschützer vor dem EuGH, könnte es richtig teuer werden für RWE.

Gewinnen die Verbraucherschützer vor dem EuGH, könnte es richtig teuer werden für RWE.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Streit um Gaspreiserhöhungen mit RWE feiern Verbraucherschützer einen vorläufigen Triumph: Folgt der Europäische Gerichtshof dem Vorschlag seiner Generalanwältin, müsste der Energieversorger Kunden einen Teil der Erdgasrechnung erstatten. Das Urteil könnte eine Präzedenzfall schaffen.

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Der Energieversorgungsbranche droht im Streit um Gaspreiserhöhungen für Sonderkunden eine womöglich teure Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Streit um Preiserhöhungsklauseln des Energiekonzerns RWE empfahl die Generalanwältin Verica Trstenjak jetzt, Preisänderungsklauseln in Gasverträgen für Sonderkunden zu verwerfen. Folgt das Luxemburger Gericht ihrem Schlussantrag, können zahlreichen Kunden aller Energieversorger, die vergleichbare Klauseln in ihren Verträgen haben, die Rückzahlung der Preiserhöhungen fordern.

"Solch ein Urteil zugunsten der Verbraucher wäre sensationell und würde bundesweit eine Vielzahl von Kunden betreffen", sagte Experte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte den Fall ins Rollen gebracht und exemplarisch die Rechte von 25 RWE-Kunden auf Rückzahlung von 16.000 Euro geltend gemacht.

RWE selbst sieht der Entscheidung gelassen entgegen. "Wir sind überzeugt, dass die Preisanpassungsklauseln in unseren Verträgen rechtens sind und dass der EuGH sich unserer Rechtsauffassung anschließen wird", sagte eine RWE-Sprecherin zu n-tv.de.

Womöglich Rückzahlungen in Milliardenhöhe

Bei der vor dem höchsten europäischen Gericht anhängigen Sache geht es um Preiserhöhungen von RWE in den Jahren 2003 bis 2005. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gaspreiserhöhungen für Sonderkunden intransparent seien, weil nicht klar gemacht werde, unter welchen Voraussetzungen Preise erhöht würden. Dies benachteilige die Verbraucher unangemessen.

Sonderkunden sind laut Verbraucherschützern nahezu alle Kunden, die mit Gas heizen oder Warmwasser bereiten. Einige Versorger ziehen die Grenze zwischen Kunde und Sonderkunde auch beim Jahresverbrauch. Enthält ein Gasliefervertrag Begriffe wie Sondervertrag, Sonderpreis oder Sondertarif, ist das ein Anzeichen für die Einstufung als Sonderkunde.

Die Generalanwältin sprach sich in ihren Schlussanträgen nun dafür aus, dass der EuGH die Klauseln auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) wegen Verstoßes gegen EU-Recht rückwirkend bis 2003 für unwirksam erklärt. Trstenjak stellte sich damit gegen die Forderung der Bundesregierung und der RWE. Sie hatten gefordert, ein womöglich kundenfreundliches Urteil zeitlich zu begrenzen, da ansonsten eine allgemeine Rückzahlungspflicht in Milliardenhöhe zu "schwerwiegenden Störungen der Energieversorgungsbranche" führen könne.

Gute Chancen für Verbraucherschützer

Jurist Schröder von der Verbraucherzentrale NRW bezeichnete dies als "Schreckgespenst". Betroffene Sonderkunden hätten mit Blick auf die Verjährungsfrist zunächst Anspruch darauf, dass RWE ihnen die Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre zurückzahlt.

Unklar sei dagegen noch, ob diese Verjährungsfrist erst nach dem klarstellenden Urteil des EuGH oder nach dem des zu laufen beginne; dann könnten auch noch Forderungen aus weiter zurückliegenden Jahresrechnungen gestellt werden.

Voraussetzung dafür ist aber nach einem Urteil des BGH aus dem März, dass Sonderkunden binnen drei Jahren einer Jahresrechnung widersprochen haben. Schröder rät daher Kunden, stets einer Rechnung sofort zu widersprechen. Der EuGH wird sein mit Spannung erwartetes Urteil in einigen Monaten verkünden. Er folgt dabei in der Regel den Schlussanträgen seiner Generalanwälte.

Quelle: ntv.de, dpa

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