Dieselprozess gewichtiger Gericht stellt Verfahren gegen Winterkorn ein
15.01.2021, 13:09 Uhr
Am 23. September 2015 trat Martin Winterkorn als VW-Chef zurück.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ab Ende Februar muss sich die damalige Führungsspitze von VW im Dieselskandal vor Gericht verantworten. Auf den damaligen Konzernlenker Winterkorn wartet eigentlich noch ein zweiter Prozess, weil er den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig informiert haben soll. Das muss ihn jetzt nicht mehr kümmern.
Dem ehemaligen Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn bleibt ein Prozess wegen Marktmanipulation erspart. Das Landgericht Braunschweig stellte das Verfahren gegen den früheren Manager auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Die zu erwartende Strafe in diesem Fall wäre geringer gewesen als im Dieselprozess, heißt es. Während Winterkorn im Dieselverfahren bis zu zehn Jahren Haft drohen, steht auf Marktmanipulation eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. "Damit würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen", erklärte das Gericht.
Der Dieselprozess gegen Winterkorn und vier weitere VW-Manager beginnt nach Angaben des Gerichts voraussichtlich am 25. Februar. Winterkorn hat den Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der Kfz-Steuerhinterziehung zurückgewiesen.
Das Landgericht Braunschweig verwies bei seiner Entscheidung auf die einschlägigen Regelungen zu vorläufigen Verfahrenseinstellungen in der deutschen Strafprozessordnung. Demnach wäre eine Strafe im Fall einer Verurteilung in beiden Verfahren zu einer Gesamtstrafe zusammenzuziehen, wobei die Strafe wegen einer Marktmanipulation im Vergleich zu der für banden- und gewerbsmäßigen Betrugs "nicht beträchtlich ins Gewicht fällt" und "nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen" würde.
Kosten von 32 Milliarden Euro - bisher
Unter diesen Umständen können Gerichte ein Verfahren vorläufig einstellen, wobei es keine Beschwerdemöglichkeit mehr gibt. Die Anklage Winterkorns wegen Marktmanipulation ist lediglich ein ergänzendes juristisches Feld der Aufarbeitung der Affäre bei VW. Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren Konzernlenker vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig auf die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise informiert zu haben.
Hauptsächlich geht es bei den Ermittlungen hingegen um den Vorwurf der Täuschung von Autokäufern. Volkswagen hatte vor fünf Jahren zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen manipuliert zu haben. Diese sorgte dafür, dass Autos die erlaubten Stickoxidwerte auf dem Prüfstand zwar einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches dieser Abgase ausstoßen.
Noch ist ein Ende der zahlreichen Prozesse von Staatsanwälten, Kunden und Anlegern weltweit nicht absehbar. Die Wiedergutmachung des Skandals hat Volkswagen bisher rund 32 Milliarden Euro gekostet.
Quelle: ntv.de, chr/rts/AFP