Wirtschaft

Kabel BW und Unitymedia dürfen doch nicht Gericht stoppt Kabelnetzbetreiber-Fusion

Alles beginnt von vorn: Wird Einspruch eingelegt, ist der Bundesgerichtshof am Zug bei Kabel BW-Unitdymedia.

Alles beginnt von vorn: Wird Einspruch eingelegt, ist der Bundesgerichtshof am Zug bei Kabel BW-Unitdymedia.

(Foto: picture alliance / dpa)

Während Vodafone für eine zweistellige Milliardensumme Deutschlands größten Kabelnetzbetreiber KDG schlucken will, rücken dessen Konkurrenten in den Fokus - dank eines Gerichtsurteils. Das stoppt die Fusion von Kabel BW und Unitymedia. Nun ist der Drahzieher des Deals, Liberty Global, wieder am Zug.

Vor einem Jahr hat der US-Medienkonzern Liberty Global seine beiden deutschen Töchter Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg (Kabel BW) fusioniert und damit ein neues Branchenschwergewicht unter Deutschlands Kabelnetzbetreibern geschaffen - doch nun macht ein Gericht Liberty einen Strich durch die Rechnung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Genehmigung der Transaktion durch das Bundeskartellamt auf und gab damit den Beschwerden der Wettbewerber Netcologne und Deutscher Telekom statt.

Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Bundeskartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die marktbeherschende Stellung des fusionierten Unternehmens hinreichend zu kompensieren. Zwar agieren die Kabelnetzanbieter in Deutschland bislang im Wesentlichen nur regional. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen können, hieß es in der Urteilsbegründung. Dann hätten die beiden Unternehmen direkt miteinander konkurriert.

Alles auf Anfang

Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das Bundeskartellamt können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Bleibt es bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts, müsste das Bundeskartellamt erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.

Liberty hatte im Jahr 2011 Kabel Baden-Württemberg für knapp 4,5 Mrd. Dollar gekauft und 2012 mit dem innerdeutschen Rivalen Unitymedia zusammengelegt. Der Deal wurde nur mit umfangreichen Auflagen von den Wettbewerbshütern abgesegnet. So räumte Unitymedia Wohnungsgesellschaften ein Sonderkündigungsrecht ein, verzichtete auf die digitale Verschlüsselung frei empfangbarer Fernsehsender und gab den Exklusivanspruch in Verträgen mit Großkunden auf. Zudem verzichtet das Unternehmen damaligen Angaben zufolge auf den Eigentumsanspruch an den Netzen in den Gebäuden.

Das Kartellamt hatte erklärt, dass die Zusagen die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Anbieter stärken und die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensieren würden.

Quelle: ntv.de, DJ

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