Wirtschaft

Beitragsgrenzen steigen 2026 Bundesregierung erhöht Sozialabgaben für Gutverdiener

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Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nach einem Mechanismus, der die Entwicklung der Löhne beachtet.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nach einem Mechanismus, der die Entwicklung der Löhne beachtet.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Gutverdienende müssen 2026 mehr Sozialabgaben zahlen. Die Bundesregierung hebt die Einkommensgrenzen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Sie folgt dabei einem festgelegten Mechanismus. Für die meisten Beschäftigten bleibt alles beim Alten. Arbeitgeber tragen ebenfalls höhere Kosten.

Auf Gutverdienende kommen im nächsten Jahr höhere Sozialabgaben zu. Die Bundesregierung hat die jährliche Anhebung der Einkommensgrenzen in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beschlossen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge vom Lohn abgezogen. Einkommen oberhalb dieser Grenzen bleibt beitragsfrei. Die Anhebung erfolgt jährlich nach einer festen Formel, die die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres berücksichtigt.

In der Rentenversicherung steigt die monatliche Bemessungsgrenze von derzeit 8050 Euro auf 8450 Euro. Für Gutverdiener werden damit bis zu 400 Euro ihres Einkommens zusätzlich beitragspflichtig. Beim aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent führt dies für Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Gehalt zu einer monatlichen Mehrbelastung von gut 37 Euro. Ihre Arbeitgeber zahlen den gleichen Betrag. Für die große Mehrheit der Beschäftigten mit einem Einkommen unterhalb der bisherigen Grenzen ändert sich allerdings nichts.

Das Arbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas von der SPD begründete die deutliche Anhebung der Grenzen mit der guten Lohnentwicklung. Die Anpassung erfolgt jährlich nach einem festen Mechanismus, der sich an der Gehaltsentwicklung in Deutschland orientiert. Für die Berechnung für 2026 wird eine Lohnsteigerung von 5,16 Prozent im Jahr 2024 zugrunde gelegt. Das Verfahren soll die Finanzierung der Sozialversicherung sichern, da auch Leistungen wie die Renten mit den Löhnen steigen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Konkret steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 69.750 Euro jährlich und in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen, wird auf 77.400 Euro angehoben.

Quelle: ntv.de, lwe/rts

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