Wirtschaft

Neufestsetzung zum 1. April KFW senkt Zins für Studienkredite

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Die KfW war wegen der hohen Zinsen von Studienkrediten in die Kritik geraten.

Die KfW war wegen der hohen Zinsen von Studienkrediten in die Kritik geraten.

(Foto: dpa)

KFW-Kredite sollen einen Beitrag zur Studienfinanzierung leisten. Allerdings sind dafür Zinsen fällig, die zuletzt stark steigen. Bei der neuen Zins-Festlegung gibt es bessere Nachrichten für Studierende.

Der KFW-Kredit für Studierende wird günstiger. Der Zinssatz sinkt zum 1. April für neu abgeschlossene Verträge von zuletzt 9,01 Prozent effektiv auf 7,51 Prozent, wie eine KFW-Sprecherin auf Anfrage sagte. Gründe sind demnach ein Rückgang des Referenzzinses sowie gesunkene Bearbeitungskosten bei der Förderbank durch die Einführung digitaler Bearbeitungs- und Antragsprozesse. "Diesen Vorteil gibt die KFW an die Kunden weiter, da sie mit dem KFW-Studienkredit kein Geld verdienen will", hieß es.

Wie hoch die Zinsen bereits laufender Studienkredite sind, hängt im Einzelfall davon ab, wann sie abgeschlossen wurden. Vom Rückgang des Referenzzinses profitieren den Angaben zufolge aber alle Kreditnehmer.

Der Zinssatz für den Studienkredit wird halbjährlich jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober neu festgesetzt. Der Referenzzins - der sogenannte Sechs-Monats-Euribor - war nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine den Angaben zufolge deutlich gestiegen, was den Studienkredit verteuerte.

Kostendeckung als Ansatz

Hintergrund sind vor allem die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) im Kampf gegen die zeitweise deutlich gestiegene Inflation. Inzwischen ist die Inflation auf dem Rückzug. Volkswirte erwarten eine Zinssenkung der Notenbank im Sommer.

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Die KFW bietet den Studienkredit, für den sie keine Sicherheiten von den Kreditnehmern verlangt, seit 2006 aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgelder des Bundes an. Die Förderbank will nach eigenen Angaben damit keine Gewinne erwirtschaften, muss jedoch selbst kostendeckend arbeiten. Der Studienkredit soll den Teil der Lebenshaltungskosten decken, die nicht durch BAFÖG, Unterstützung durch Familien oder einen Nebenjob bestritten werden können.

Es gibt maximal 650 Euro pro Monat für höchstens 14 Semester. Die Höchstsumme liegt damit bei 54.600 Euro. Nach der letzten Zahlung beginnt eine 18-monatige sogenannte Karenzzeit, danach folgt die Rückzahlungsphase. Maximal 25 Jahre Zeit bleibt für die Tilgung.

Quelle: ntv.de

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