Bei Umsetzung von Heizungsgesetz Mieterbund warnt vor hohen Mietsteigerungen
19.05.2023, 13:46 Uhr
Ohne mietrechtliche Reformen führe das Heizungsgesetz zu finanzieller Überlastung der Mieterinnen und Mieter, warnt der DMB.
(Foto: picture alliance / Jochen Eckel)
Sollte das Heizungsgesetz wie derzeit geplant in Kraft treten, könnte dies für viele Mieterinnen und Mieter zum Problem werden. Nach aktuellem Recht dürfen Eigentümer die Kosten für den Umbau auf die Miete umlegen. Dies müsse der Gesetzgeber dringend ausschließen, fordert der Deutsche Mieterbund.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter. Auf diese kämen "nach aktuellem Stand" hohe Mietsteigerungen zu, teilte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz mit. Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen - bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund.
Der Einwand der wirtschaftlichen Härte, den Mieterinnen und Mieter üblicherweise bei Mietsteigerungen anbringen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermieter beim Gebäudeenergiegesetz gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet seien.
Mögliche Fördermittel des Bundes für die Heizungssanierung würden nicht in Anspruch genommen, weil da Vermieterinnen und Vermieter diese von den umlegbaren Kosten abziehen müssten. "Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren", kritisierte Weber-Moritz.
"Möglichkeit zur Mieterhöhung abschaffen"
"Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten", fügte sie hinzu. Der DMB fordert, die Möglichkeit zur Mieterhöhung nach einem Heizungsaustausch abzuschaffen. Die zügige energetische Sanierung der Gebäude sei ausgesprochen wichtig, dürfe aber nicht zu einer finanziellen Überlastung der Mieter führen. Der Mieterbund forderte zumindest eine Senkung der Mieterhöhungsumlage auf vier Prozent der Kosten und eine Kappung bei maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten.
Quelle: ntv.de, spl/AFP/dpa