Der Börsen-Tag "Arglistig getäuscht" - VW muss Diesel zurücknehmen
05.02.2019, 14:44 UhrEine Entscheidung mit Seltenheitswert: Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz. Demnach kann der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten. Das Urteil ist rechtskräftig, weil VW die Berufung zurücknahm.
Die Richter waren der Ansicht, dass das Auto einen Mangel aufwies. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto vorgesehene Abgastests ohne eigens geschaffene Software bestehe. Der Hersteller habe den Kunden arglistig getäuscht, daher habe der Kunde dem Autobauer auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen müssen.
Quelle: ntv.de