Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Zulassungsbehörde hält an Freigabe von Software-Update für VW fest

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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig gegen die Freigabe eines Software-Updates für Dieselmotoren von Volkswagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seine Position bekräftigt. Die Flensburger Zulassungsbehörde verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von November. Demnach sei bei der Reinigung von Abgasen eine Abschalteinrichtung wie ein "Thermofenster" zulässig, wenn dadurch unmittelbar Unfall- und Beschädigungsrisiken für den Motor vermieden würden und Schäden eine konkrete Gefahr im Fahrzeugbetrieb darstellten.

"Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes liegen diese Voraussetzungen in den streitgegenständlichen Fahrzeugen der Volkswagen AG vor", erklärte ein Sprecher. Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über weitere Maßnahmen entscheiden.

Quelle: ntv.de

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