Panorama

Ärzte widersetzen sich saudischen Richtern Auge wird nicht ausgestochen

Weil sich in Saudi-Arabien kein Arzt bereit erklärt, einem Verurteilten ein Auge auszustechen, bleibt ihm das Augenlicht erhalten. Die Ärzte wollten einen Richterspruch nicht umsetzen. Schließlich vergibt ihm die Familie des Geschädigten. In Saudi-Arabien gilt der Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

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(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Richter in Saudi-Arabien hat befohlen, einem jungen Mann ein Auge auszustechen. Doch der Verurteilte hatte Glück. Im Zentralkrankenhaus seiner Heimatstadt Al-Gurajat im Nordwesten des Landes war kein Arzt bereit, ihm operativ ein Auge zu entfernen. Laut einem Bericht der saudischen Zeitung "Okaz" erklärten die Mediziner, eine Beschädigung des Sehnervs könne weitere negative Folgen für den Gesundheitszustand des Verurteilten haben. Deswegen seien sie höchstens bereit, ihm auf einer Seite das Augenlicht mit einem Laser zu nehmen.

Schließlich schaltete sich der Gouverneur der Provinz Mekka, Prinz Chalid bin Faisal, ein. Auf sein Drängen hin verzichtete der Vater des Mannes, dem der Verurteilte bei einer Schlägerei auf der Straße ein Auge zerstört hatte, auf die Vollstreckung des Urteils. Die Familie des Täters muss dem Geschädigten für sein Auge stattdessen eine Million Rial (rund 195.000 Euro) bezahlen.

Recht auf Vergeltung und Vergebung

Im islamischen Königreich Saudi-Arabien gilt in der Rechtsprechung der Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Doch manchmal werden die Urteile nicht vollstreckt, weil kein Arzt bereit ist, den Verurteilten zu verstümmeln. Im vergangenen Monat hatte ein saudisches Gericht vergeblich nach einem Arzt gesucht, der einem Verurteilten die Wirbelsäule zerstört, nachdem er einen anderen Mann so verprügelt hatte, dass dieser gelähmt wurde. Der Islam kennt sowohl das Recht auf Vergeltung als auch die Möglichkeit, dem Täter zu vergeben. Die Praxis ist je nach Rechtsschule verschieden.

Quelle: ntv.de, AFP

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