Afghane akzeptiert Strafbefehl Auch Morsals Vater verurteilt
16.06.2009, 11:20 UhrEr hatte zwar nicht unmittelbar etwas mit dem Mord an seiner Tochter Morsal zu tun - vorbestraft ist er nun trotzdem: Der Vater der 2008 ermordeten Deutsch-Afghanin ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Morsals Vater misshandelte seine Tochter und ist nun vorbestraft: Der gebürtige Afghane beim Mord-Prozess gegen seinen Sohn im Februar 2009.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der Mord an der deutsch-afghanischen Schülerin Morsal aus Hamburg hat nun auch für den Vater strafrechtliche Konsequenzen. Der inzwischen 45-Jährige ist wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Afghane habe einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Harburg über zehn Monate Haft auf Bewährung akzeptiert, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Vater hatte demnach kurz vor Morsals gewaltsamem Tod am 15. Mai 2008 seine Tochter nach Auseinandersetzungen geschlagen und getreten. Der Bruder der damals 16-Jährigen hatte sie später auf einem Parkplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg aus Abscheu über ihren westlichen Lebensstil mit mehr als 20 Messerstichen umgebracht. Das Landgericht verurteilte ihn im Februar wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Haft.
Um bei geringfügigen Delikten ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. Nur wenn der Betroffene Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Wenn er den Strafbefehl akzeptiere, komme dies zudem einem Geständnis gleich.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf einen Strafbefehl unter anderem damit begründet, dass der 45-Jährige bisher nicht vorbestraft sei. Erleichternd kam für den Vater hinzu, dass er auch keine Waffen oder andere gefährlichen Werkzeuge benutzt habe, um seine Tochter zu misshandeln, hieß es.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP