Schöffin befangen? Prozess um U-Bahn-Treter vertagt
15.06.2017, 14:36 Uhr
Svetoslav S. muss sich vor Gericht verantworten.
(Foto: picture alliance / Paul Zinken/d)
Noch vor Verlesung der Anklage wird der Prozess gegen den mutmaßlichen brutalen Treter auf einem Berliner U-Bahnhof vertagt. Grund ist der Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin. Im ungünstigsten Fall droht eine wochenlange Hängepartie.
Der Prozess um eine brutale Attacke gegen eine Frau auf einer U-Bahn-Treppe in Berlin ist noch vor dem Verlesen der Anklage vertagt worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht der Hauptstadt werde am nächsten Dienstag fortgesetzt, sagte Richterin Sylvia Busch. Hintergrund ist der Antrag der Verteidiger zu Prozessbeginn, eine Schöffin wegen Befangenheit abzulehnen. Sie soll sich demnach in Leserbriefen in einer Zeitung über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund beschwert haben. Über den Antrag der Verteidiger muss das Gericht nun erst entscheiden.
Sollte die Frau tatsächlich als befangen gelten, müsste ein neuer Schöffe gesucht werden. Dann könnte sich der Prozess um mehrere Wochen verzögern.
Der 28 Jahre alte angeklagte Bulgare soll die arglose Passantin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinunter getreten haben. Der Angriff am U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen U-Bahn-Treter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa