Traumhaus

Was zu beachten ist Massivhaus neu bauen

(Foto: Town & Country Haus)

Deutschland liegt im Ranking der Wohneigentumsquote mit 53% auf dem vorletzten Platz. Das Schlusslicht bildet die Schweiz mit nur 44 %. Spitzenreiter in punkto Eigentum ist Rumänien mit 97 %.

Explodierende Mieten und die derzeit historisch günstigen Zinsen für Baukredite machen die Entscheidung für ein eigenes Haus leichter. Ist doch selbstgenutztes Wohneigentum immer noch die beste Altersvorsorge.

Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum sind historisch günstig.  Vor allem Normalverdiener möchten ihr Haus neu bauen und nicht in eine Gebrauchtimmobilie investieren.

Bauherren, die sich außerhalb der großen Städte orientieren, können derzeit noch bezahlbaren Baugrund erwerben und ihr Haus neu bauen. Bauherren sollten einige Fakten beachten, die die Auswahl des richtigen Baupartners erheblich erleichtern.

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag, kostenlos das Bauvorhaben während der Ausführungsphase durch einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter (z.B. DEKRA, TÜV, VQC oder Bauherren-Schutzbund) mindestens 3 x überprüfen zu lassen?

2. Führt der Auftragnehmer unmittelbar vor der Abnahme kostenfrei einen Blower-Door-Test durch? Erhält der Auftraggeber/Bauherr ein Zertifikat über den bestandenen Test?

3. Hat der Auftragnehmer vor Beginn der Planung bzw. Ausführung auf eigene Kosten ein Baugrundgutachten eingeholt? Hat er dem Auftraggeber/Bauherrn hiervon kostenlos eine Kopie überlassen?

4. Ist der Auftragnehmer – unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung – nach dem Vertrag verpflichtet, dem Auftraggeber / Bauherrn eine (zusätzliche) Vertragserfüllungssicherheit für die fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung des Bauvorhabens zu stellen? In welcher Höhe wird eine solche Sicherheit gestellt? Handelt es sich bei der Sicherheit um eine selbstschuldnerische, bis zur Abnahme bzw. Übergabe des Bauvorhabens befristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 20 % der Netto-Vertragssumme? Wird diese Sicherheit schon bei Vertragsunterzeichnung gestellt?

5. Verpflichtet sich der Auftragnehmer im Vertrag verbindlich, bei Abnahme eine Mängel- / Gewährleistungssicherheit für etwaige Mängel, die nach Abnahme entstanden bzw. aufgetreten sind, einschließlich damit zusammenhängender Schadensersatzansprüche zu stellen? Handelt es sich um eine selbstschuldnerische, auf 5 Jahre und 1 Monat nach Abnahme befristete Mängel-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von € 75.000,-?

Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten, steht dem Hausbau nichts mehr im Wege.

Angesichts der Risiken, die mit dem Kauf eines Hauses aus zweiter Hand verbunden sind, ist ein Neubau vernünftig.

So entsprechen ältere Häuser nicht den zeitgemäßen technischen Standards vor allem im Hinblick auf den Energieverbrauch. Mit der Folge, dass Käufer häufig viel Geld in die Modernisierung und in die Sanierung investieren müssen.

Wird die Gebrauchtimmobilie saniert, etwa die Dämmung des Hauses, die Elektrik oder der Sanitärbereich erneuert, kommen schnell große Summen zusammen, die das gebrauchte Objekt teurer als ein neues Massivhaus machen

Der Neubau eines Hauses rechnet sich in der Regel nicht nur finanziell, sondern schont auch die Nerven. Speziell die Koordination und die Beaufsichtigung der Handwerker, die mit der Modernisierung und der Sanierung beauftragt sind, verschlingen viel Zeit und bereiten bisweilen auch Ärger.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen