Altersgrenze und Körpergröße Ab wann dürfen Kinder im Auto vorn mitfahren?
15.10.2022, 08:04 Uhr
Schon Babys dürfen vorn mitfahren - Babyschalen werden dabei meist entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet.
(Foto: Volvo)
Wer im Auto Kinder dabei hat, fragt sich oft, ab wann die eigentlich im PKW vorn sitzen dürfen. Entweder, weil der Nachwuchs es selber so möchte oder man gern eine gute Sicht auf das Kind hat, während man allein mit ihm unterwegs ist. Die Antwort dürfte viele überraschen.
Kinder wollen im Auto oftmals lieber vorne sitzen. Doch ab welchem Alter oder unter welchen Voraussetzungen ist dies überhaupt erlaubt? Dazu sagt Stefan Ehl, KFZ-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger e. V.): Eine strikte Altersgrenze gibt es genaugenommen nicht. Wer die entsprechenden Voraussetzungen auf dem Beifahrersitz schafft, kann dort Kinder jeden Alters und Größe platzieren. Doch sofern das Kind jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter ist, greift eine Kindersitzpflicht.
Bereits im Babyalter darf also der Nachwuchs auf dem Beifahrersitz mitfahren. Grundsätzlich mehr Sicherheit bietet in der Regel zwar die Fahrzeugrückbank. Doch ist man als Elternteil ohne Partner unterwegs, kann es für das Wohlbefinden von Mutter oder Vater sowie Kind von Vorteil sein, wenn sich beide vorne sitzend im Blick haben. Babyschalen werden in vielen Fällen dabei entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet, was allerdings gewisser Vorkehrungen bedarf. Für idealen Unfallschutz sorgt eine Kombination von Gurt- und Isofix-Sicherung.
Beifahrer-Airbag deaktivieren
Darüber hinaus muss, das schreibt der Gesetzgeber vor, der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden. Sollte der nämlich bei einem Unfall auslösen, wäre das Kind erheblichen Verletzungsgefahren ausgesetzt. Die meisten modernen Autos mit Beifahrer-Airbag haben deshalb einen Schlüsselschalter an Bord, mit dem sich die Funktion des Airbags ausschalten lässt. In einigen Fällen bieten Autos auch in Kombination mit einer eigenen Kindersitz-Lösung sogar eine automatische Deaktivierung.
Gibt es keine dieser beiden Möglichkeiten, verbietet der Gesetzgeber die Mitfahrt rückwärtsgerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz. Wer übrigens ein Kind nicht vorschriftsgemäß im Auto unterbringt, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 70 Euro sowie in einigen Fällen auch mit einem Flensburg-Punkt rechnen.
Nach vorne gerichtete Kindersitze sind von der Airbag-Einschränkung nicht betroffen. Sollte ein Beifahrer-Airbag an Bord sein, muss allerdings der entsprechende Sitz möglichst weit nach hinten geschoben werden, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt, der beim Auslösen trotz seiner eigentlich schützenden Wirkung auch ein gewisses Verletzungsrisiko mit sich bringt.
Grundsätzlich sollte man zudem in der Gebrauchsanweisung seines Fahrzeugs nachlesen, welche Empfehlungen die jeweiligen Autohersteller für die Mitnahme von Kindern auf der Beifahrerseite geben. In einigen Fällen sind zum Beispiel nicht deaktivierbare Seitenairbags an Bord, die beim Auslösen einen Kindersitz aus der sicheren Position drücken können, weshalb Hersteller dann von einer Kindersitzmontage vorne abraten.
Quelle: ntv.de, Mario Hommen, sp-x