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Unfall mit MetallketteGemeinde haftet

02.03.2010, 13:14 Uhr

Schwere Metallketten zur Absicherung von Plätzen müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein. Ein Radfahrer war nachts über eine kaum sichtbare Absperrungskette gestürzt, klagte gegen die Gemeinde und gewann.

Radfahrer-Winter
Gerade bei schlechtem Wetter sind Hindernisse oder gefährliche Passagen für Radfahrer schwer zu erkennen. (Foto: picture alliance / dpa)

Für schlecht erkennbare Metallketten in einer Fußgängerzone haftet bei einem Unfall grundsätzlich die Gemeinde. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet.

Denn es handle sich in einem solchen Fall prinzipiell um eine erhebliche Gefahrenquelle, auf die eine Gemeinde ausreichend hinweisen oder die Kette entfernen müsse (AZ.: 9 U 101/07).

Das Gericht gab in dem Fall der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Radfahrers statt. Der Kläger war mit seinem Fahrrad nachts über eine graue Metallkette gestürzt, die in einer Fußgängerzone zwischen zwei Pfosten gespannt war. Den Feststellungen des Gerichts zufolge war die Kette für den Radfahrer allenfalls erst bei einem Abstand von zehn Metern erkennbar.

Daher hielten die Richter der Gemeinde vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Es sei vorhersehbar gewesen, dass hier insbesondere für Fahrradfahrer, die die Fußgängerzone befahren durften, eine erhebliche Gefahrenquelle geschaffen worden sei.

Quelle: dpa