BehindertenparkplatzHohes Bußgeld für Falschparker
Manche sehen in Parkplätzen für Behinderte eine günstige Gelegenheite. Doch das Parken auf solchen Flächen kann richtig teuer werden.
Nicht erlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz ist nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch deutlich teurer werden als "normales" Falschparken.
Darauf weist die Sachverständigenorganisation GTÜ in Stuttgart hin. Während regulär bei Verstößen - etwa bei nicht entrichteter Parkgebühr - Bußgelder von 5 bis 10 Euro fällig werden, müssten Falschparker auf einem Behindertenparkplatz mit einer Geldbuße von 35 Euro und dem kostenpflichtigen Abschleppen ihres Fahrzeugs rechnen.
Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit am 20. Juni appelliert die GTÜ, auf körperbehinderte Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Weitere Informationen zum Thema sowie Alltagstipps für Menschen mit Handicap bietet der GTÜ-Ratgeber "Mut zur Mobilität" im Internet.