Auto

Abschleppen ohne PolizeiPrivat wird's teuer

21.05.2003, 12:23 Uhr

Hausbesitzer dürfen Falschparker vom eigenen Grundstück entfernen. Der Abschleppdienst kann jedoch teuer werden - für den Auftraggeber. Das Notieren des Kennzeichens reicht nicht aus, um das Geld einzuklagen. Der Hausbesitzer muss nachweisen können, wer den Wagen fuhr.

"Wer hier parkt, wird abgeschleppt!" - Mit solchen Hinweisen versuchen sich Grundstücksbesitzer vor Falschparkern zu schützen. Schreiten sie jedoch tatsächlich zur Tat und beauftragen einen Abschleppdienst, kann das teuer werden - für den Auftraggeber.

Immobilienbesitzer haben das Recht, falsch geparkte Fahrzeuge entfernen zu lassen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Hausbesitzer auf den Kosten dafür sitzen bleibt.

Der LBS-Infodienst Recht und Steuern verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt. Im konkreten Fall hatte ein Immobilienbesitzer einen Pkw, der ungefragt auf seinem Grundstück geparkt worden war, von einem Abschleppdienst entfernen lassen. Der Wagen wurde einige Meter weiter abgestellt, wenig später kam der Falschparker und fuhr davon.

Der Hauseigentümer hatte sich das Kennzeichen notiert und versuchte, sich die Kosten für das Abschleppen vom Besitzer des Wagens wiederzuholen. Dieser wollte jedoch nicht zahlen. Auch beim anschließenden Verfahren hatte der Grundstückbesitzer keine Chance. Er blieb trotz des eindeutigen Parkverstoßes auf den Kosten für den Abschleppdienst sitzen. Das Autokennzeichen reichte nach Ansicht des Gerichts nicht als Beweismittel aus. Da der Halter des Wagens nicht zwangsläufig am Steuer des Wagens gesessen habe, könne er nicht zur Kasse gebeten werden, urteilten die Richter.

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte man im Zweifelsfall also lieber die Polizei um Hilfe bitten oder zumindest genau feststellen, wer der Fahrer des Autos war.