Auto

Wildschaden bei MietwagenTeilkasko, sonst selbst zahlen

17.10.2009, 13:59 Uhr

Bei der Miete eines Autos sollten sich Kunden vergewissern, dass eine Teilkaskoversicherung inbegriffen ist. Sonst könnten diese bei dem unliebsamen Zusammentreffen mit Wild auf den Kosten sitzenbleiben.

Wildunfall
Bei einem Wildunfall kommt nur die Teilkasko auf. (Foto: dpa)

Bei der Buchung eines Mietwagens achten Autofahrer besser darauf, dass im Vertrag eine Teilkaskoversicherung inbegriffen ist. Ansonsten zahlen sie nach einem Wildunfall für die Schäden am Wagen aus eigener Tasche.

Darauf weist der ADAC hin. Weder die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens noch die Privathaftpflicht des Fahrers kämen für die Regulierung eines Wildunfall-Schadens auf. Alternativ kann im Vertrag auch eine "Haftungsfreistellung im Umfang einer Teilkaskoversicherung" vermerkt sein. Zwar könne sich der Mietwagenpreis in beiden Fällen etwas verteuern. Die möglichen Kosten eines Wildunfalls gegengerechnet, lohnt sich der Aufschlag dem ADAC zufolge jedoch allemal.

Quelle: mme/dpa